In diesen Kanzleiräumen unserer Anwaltskanzlei finden auch Sie Ihren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, der Sie kompetent berät und vor Gericht vertritt.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wir bieten Fachanwaltskompetenz.
Tätigkeitsbereich

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.

Unsere Kanzlei vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter.

Typisch sind folgende Beispiele:

  • Beratung bei der Durchführung und Verlängerung sowie der einvernehmlichen Beendigung von Verträgen
  • Mieterhöhungen und Mietminderungen
  • Rückständige Mietzahlungen
  • Betriebskosten- und Kautionsabrechnungen
  • Kündigungen
  • Räumungsklagen           

Auf Seiten der Vermieter: Durchführung einer Räumungsklage

Auf Seiten der Mieter: Verteidigung gegen eine Räumungsklage

  • Abmahnungen
  • Fragen und Handlungsmöglichkeiten bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen und Mängeln
  • Sanierung von Immobilien

Die Immobilie als Kapitalanlage - ob selbstgenutzt oder vermietet - führt zu einem erhöhten Beratungsbedarf beim Wohnungseigentum.

Unsere Fachanwälte begleiten einzelne Wohnungseigentümer und unterstützen ganze Wohnungseigentümergemeinschaften gerne auch bei Eigentümerversammlungen.

  • Rechtsfragen und -streitigkeiten nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Rechte innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Beratung rund um die Teilungserklärung
  • Verwaltung des Wohnungseigentums
  • Eigentümerversammlungen
  • Hausgelder
  • Sanierungen

Das Immobilien- und Grundstücksrecht umfasst exemplarisch:

  • Die rechtliche Beratung bei Erwerb und Veräusserung von Grundstücken
  • Vertragsgestaltung
  • Zwangsversteigerungen Maklerrecht

Magazinbeiträge

im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Erste Informationen finden Sie eventuell in folgenden Beiträgen. Die neuesten Publikationen finden Sie oben.

 

Gesetzliche Voraussetzungen

Der Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bildet sich gemäß § 14c FAO aus den Bereichen

  1. Recht der Wohnraummietverhältnisse,
  2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
  3. Wohnungseigentumsrecht,
  4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
  5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
  6. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.  

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