Tätigkeitsbereich
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht hat sich
sowohl im Bereich der
Wohnraum-, als auch der
Geschäftsraummiete zu einem
komplexen Themengebiet
entwickelt.
Unsere Kanzlei vertritt
sowohl Mieter, als auch
Vermieter.
Typisch sind folgende
Beispiele:
- Beratung bei der
Durchführung und
Verlängerung sowie der
einvernehmlichen
Beendigung von Verträgen
- Mieterhöhungen und
Mietminderungen
- Rückständige
Mietzahlungen
- Betriebskosten- und
Kautionsabrechnungen
- Kündigungen
- Räumungsklagen
Auf Seiten der Vermieter:
Durchführung einer
Räumungsklage
Auf Seiten der Mieter:
Verteidigung gegen eine
Räumungsklage
- Abmahnungen
- Fragen und
Handlungsmöglichkeiten
bei Renovierungen,
Schönheitsreparaturen
und Mängeln
- Sanierung von
Immobilien
Die Immobilie als
Kapitalanlage - ob
selbstgenutzt oder vermietet
- führt zu einem erhöhten
Beratungsbedarf beim
Wohnungseigentum.
Unsere Fachanwälte
begleiten einzelne
Wohnungseigentümer und
unterstützen ganze
Wohnungseigentümergemeinschaften
gerne auch bei
Eigentümerversammlungen.
- Rechtsfragen und
-streitigkeiten nach
Wohnungseigentumsgesetz
(WEG)
- Rechte innerhalb von
Wohnungseigentümergemeinschaften
- Beratung rund um die
Teilungserklärung
- Verwaltung des
Wohnungseigentums
-
Eigentümerversammlungen
- Hausgelder
- Sanierungen
Das Immobilien- und
Grundstücksrecht umfasst
exemplarisch:
- Die rechtliche
Beratung bei Erwerb und
Veräusserung von
Grundstücken
- Vertragsgestaltung
-
Zwangsversteigerungen
Maklerrecht
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