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Der BGH sieht das Rauchen in der eigenen Wohnung als üblichen Gebrauch einer Mietswohnung an. In Gemeinschaftsräumlichkeiten kann aber anderes gelten. Außerdem dürfen andere nicht gestört werden.
Streit entsteht auch häufig, wenn der Mieter auszieht.
In unserem Video erfahren Sie mehr zu dem Thema.
Das Video wurde erstmals ausgestrahlt auf TV Mittelrhein und Westerwald-TV
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.