Rechtsanwalt Stefan Ziegler, Rechtsberater in Koblenz
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Montag, 24.04.2023

Die Rückgabe der Mietsache - Teil 1: Was bei der Übergabe zu beachten ist.



von
Stefan Ziegler
Rechtsanwalt

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Bei der Rückgabe einer Mietwohnung gibt es für Mieter und Vermieter einiges zu beachten. Es ist wichtig, den Zustand der Wohnung beim Mietende zu dokumentieren, am besten durch einen Zeugen und Fotos. Falls ein Übergabeprotokoll gefordert wird, sollte man als Mieter nur unterzeichnen, wenn tatsächlich die Mangelfreiheit dokumentiert wird, und als Vermieter nur, wenn man den Zustand der Wohnung überblicken kann. Eine Unterzeichnung des Protokolls ist für keine der Vertragsparteien verpflichtend.

Im Falle von Schäden am Mietobjekt kann der Vermieter Schadenersatzansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen, insbesondere bei Substanzverletzungen an Bodenbelägen, Türen, Fenstern oder ähnlichen Bauteilen. Auch unübliche Farbdekorationen können Schadenersatzansprüche rechtfertigen, da ein potenzieller Nachmieter diese nicht unbedingt ebenso als schön empfindet wie der Vormieter. Schönheitsreparaturen sind jedoch nur dann durchzuführen, wenn sie wirksam im Mietvertrag vereinbart wurden.

Es ist ratsam, im Vorfeld zu prüfen, ob die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag tatsächlich wirksam vereinbart wurde, da die unberechtigte Geltendmachung von Ansprüchen auf Vermieterseite wie auch die einfache Durchführung der Arbeiten auf Mieterseite mit erheblichen Kosten verbunden sein können. Es sollten Zeugen mit Fachkenntnis mitgenommen werden, die den Zustand bewerten können, und die Zählerstände sollten abgelesen werden. Eine Dokumentation sollte erfolgen. Dies sind die tatsächlichen und praktischen Erwägungen, die Mieter und Vermieter im Termin zur Rückgabe der Wohnungen jeweils beachten müssen.

Mehr Details finden Sie im Video und im zweiten Teil

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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