Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel, Rechtsberater in Bonn
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Donnerstag, 17.11.2022

Nebenkostenabrechnung - speziell im Fall des Einfamilienhauses



von
Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb eines Jahres erstellt und übermittelt werden. Formelle und materielle Vorgaben sind zu beachten.

Bei einem Einfamilienhaus sind die formellen Anforderungen kein Selbstzweck. Daher muss nur ein durchschnittlich verständiger Vermieter die Abrechnung verstehen können, so dass es keines Umrechnungsschlüssels bedarf, wenn ohnehin nur Gesamtkosten anfallen und angegeben sind.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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