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Wohnungsmieter können noch bis 30.06.2020 die Zahlung der Wohnungsmieten aufschieben, wenn dies durch Corona-bedingte Lebenssituationen begründet ist. Dies läuft in wenigen Tagen aus, gilt also nicht mehr für die häufig am Anfang eines Monats, also demnächst Anfang Juli, anstehenden Mietzahlungen.
Aufpassen muss man dann Anfang Juli, dass man die "richtige" Miete zahlt. Die für die vergangenen Monate nicht gezahlten Mieten müssen erst bis 2022 nachgezahlt werden. Überweist man Anfang Juli 2020 ohne weitere Bemerkung die Miete, kann der Vermieter dies als Nachzahlung verbuchen und es bleibt dann die Miete für den Juli aus. Passiert dies im August erneut, bestehen schnell offene Mieten von zwei Monaten, für die keine Corona-Schutzregelungen gelten.
Gewerberaummieter müssen sich ganz andere Gedanken zur Miete machen, wie in unserem Video erläutert wird.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.