Donnerstag, 12.08.2021
Schönheitsreparaturen
von
Lars Christian NerbelRechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Schönheitsreparaturen hat der Vermieter durchzuführen, wenn es keine gültige Klausel hierzu im Mietvertrag gibt. Gegebenfalls muss der Mieter dies einklagen.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.