Mittwoch, 26.11.2025
Chronisch verspätete Mietzahlungen – wann eine Kündigung möglich ist
von
Stefan ZieglerRechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Immer wieder kommt es vor, dass Mieter ihre Miete zu spät überweisen. Für Vermieter stellt sich dann die Frage, ob sie das Mietverhältnis beenden dürfen. Dauerhaft verspätete Zahlungen berechtigen den Vermieter grundsätzlich zur fristlosen und auch zur ordentlichen Kündigung. Entscheidend ist, dass die Verspätungen deutlich über den Fälligkeitszeitpunkt hinausgehen und über einen längeren Zeitraum anhalten.
Vor jeder Kündigung sollte der Mietvertrag sorgfältig geprüft werden. In der Regel gilt die gesetzliche Fälligkeit zum dritten Werktag eines Monats, doch abweichende Vereinbarungen sind zulässig. Erst wenn der Mieter wiederholt und erheblich verspätet zahlt, kann nach einer Abmahnung eine Kündigung ausgesprochen werden. Diese gibt ihm die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern und künftig pünktlich zu zahlen.
Oft argumentieren Mieter, sie erhielten ihr Gehalt erst Mitte des Monats und könnten deshalb nicht früher zahlen. Das rechtfertigt jedoch keine eigenmächtige Änderung der Fälligkeit. Solche Kulanzregelungen liegen allein im Ermessen des Vermieters. Wer die Miete dauerhaft zu spät zahlt, riskiert, dass die Kündigung wirksam und auch gerichtlich durchsetzbar bleibt.
Wichtig zu wissen: Auch wenn der Mieter nach einer Kündigung versichert, künftig pünktlich zahlen zu wollen, heilt das die Kündigung nicht automatisch. Nur durch eine einvernehmliche Fortsetzung des Mietverhältnisses kann eine neue Grundlage geschaffen werden.
Das Fazit lautet: Chronische Zahlungsverspätungen können eine wirksame Kündigung begründen. Vermieter sollten die tatsächlichen Zahlungseingänge stets im Blick behalten und bei wiederholten Verzögerungen rechtzeitig reagieren.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.