ISO-Zertifizierungen
unserer Kanzlei

Überblick


Wir besitzen ISO-Zertifizierungen im Bereich

  • Qualitätsmanagement (ISO 9001:2015)
  • Umweltmanagement (ISO 14001:2015)

und geben Ihnen nachfolgend einen Überblick, was man hierunter versteht. Die Zertifikate finden Sie bei der Vorstellung auf den Ortsseiten.

Qualität


ISO 9001 – PROZESSE OPTIMIEREN, QUALITÄT NACHHALTIG SICHERN

Qualität und Kundenzufriedenheit, Effizienz und Reaktionsschnelligkeit zählen zu den wichtigsten Faktoren, um als Unternehmen heute erfolgreich im Wettbewerb bestehen zu können. Mit der Implementierung eines zuverlässigen Qualitätsmanagementsystems (QMS) erreichen wir, die dazu notwendigen Prozesse zu verbessern, Arbeitsabläufe zu optimieren sowie die Anforderungen an Organisation und Management effizienter zu gestalten. Die Basis dafür ist die Qualitäts-Management-Norm ISO 9001:2015

Die ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, die umzusetzen sind, um verschiedene Kundenanforderungen sowie weitere Anforderungen an Dienstleistungsqualität zu erfüllen. Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems ermöglicht es zum Beispiel:

  • die Transparenz von betrieblichen Abläufen zu erhöhen
  • die Kundenzufriedenheit nachhaltig zu verbessern
  • Ihre Fehlerquote und somit Kosten deutlich zu senken und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen 

Ein wesentlicher Grundsatz der DIN EN ISO 9001 ist der prozessorientierte Ansatz. Ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem begleitet und dokumentiert alle wesentlichen betrieblichen Prozesse und untersucht diese. Dadurch können auch bei gut funktionierenden Organisationen Optimierungsmöglichkeiten aufgedeckt werden.

Zertifikat des TÜV Süd zu unserem Qualitätsmanagementsystem

Unsere Qualitätspolitik in der Kanzlei:

Die ISO-Zertifizierung legt den Grundstein, auf dem unsere Qualitätspolitik insgesamt beruht. Die Prüfung durch den TÜV Süd kann dabei nur die Büroorganisation zertifizieren, da die anwaltliche Tätigkeit keinen formal-objektiven Kriterien unterliegt, sondern stets das Wohl und die Ziele des Mandanten in den Fokus nehmen.

Wir verstehen unseren Beruf als Rechtsanwalt als den eines Dienstleisters für den Mandanten unter Berücksichtigung unserer Stellung als Organ der Rechtspflege. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere die außergerichtliche Vertretung, die Vertretung in gerichtlichen und sonstigen Verfahren auf allen Rechtsgebieten, die Beratung sowie die Leistung von Hilfe in allen juristischen und damit zusammenhängenden, insbesondere auch wirtschaftlichen, Fragen. Wir arbeiten nicht für uns, sondern für und zum Wohle unserer Mandanten. Bei allem, was wir in Erfüllung unserer Aufgaben tun, bedenken oder veranlassen, müssen oberstes Gebot das Wohl und die Zufriedenheit unserer Mandanten sein. Alle Kanzleimitarbeiter haben sich gegenüber unseren Mandanten so zu verhalten, dass sie nicht nur juristisch optimal vertreten und beraten werden, sondern sich auch als Kunden verstanden und bestmöglich betreut fühlen.

Unter Dienstleistung verstehen wir des Weiteren die Verpflichtung, einen möglichst hohen Qualitätsstandard anzustreben, zu erreichen, zu erhalten und - soweit möglich - kontinuierlich zu steigern. Dies gewährleistet nicht nur die Erbringung qualitativ guter Arbeit für unsere Mandanten, sondern auch die Erlangung eines hohen Zufriedenheitsgrades aller Mitarbeiter mit ihrer Tätigkeit.

Für den Erfolg unserer Kanzlei als Dienstleistungsunternehmen ist es ebenfalls von größter Wichtigkeit, dass alle Kanzleimitarbeiter ein ökonomisches Verständnis und Kostenbewusstsein entwickeln, also z. B. Punkte wie Rentabilität und Liquidität in ihre Überlegungen, wie unsere tägliche Arbeit durchzuführen ist, einbeziehen. Alle Arbeiten müssen, damit der wirtschaftliche Bestand unserer Kanzlei im Interesse aller dauerhaft gesichert wird, mit dem Ziel durchgeführt werden, qualitativ gute Arbeit zum Wohle des Mandanten möglichst kostengünstig zu leisten.

Der Grundsatz unserer Arbeit ist es, eine bestmögliche Betreuung und Zufriedenheit unserer Mandanten bei angenehmen Arbeitsbedingungen, hoher Arbeitszufriedenheit und leistungsgerechtem Einkommen für alle Mitarbeiter zu gewährleisten.

Umwelt


ISO 14001:2015

Die ISO 14001 ist seit 1996 eine weltweit anerkannte Grundlage für Umweltmanagementsysteme und umfasst die Aspekte für eine stetige Verbesserung der Umweltleistung. Sie definiert Aufbau, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung eines Umweltmanagementsystems. 

Das übergeordnete Ziel einer ISO 14001:2015-Zertifizierung ist, den Umweltschutz zu fördern, Umweltauswirkungen zu reduzieren und damit Umweltziele richtig umzusetzen und das im Einklang mit wirtschaftlichen, sozialen und politischen Erfordernissen. 

ANFORDERUNGEN an eine ZERTIFIZIERUNG sind

  • Schriftlich fixierte und von der Unternehmensführung an alle Mitarbeiter kommunizierte Umweltpolitik mit Verpflichtung zum Umweltschutz und zur fortlaufenden Verbesserung der Umweltleistung
  • Bestimmung der Umweltaspekte der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen
  • Festlegung von Umweltzielen unter Berücksichtigung der bedeutenden Umweltaspekte
  • Funktionsfähiges Umweltmanagementsystem
  • Durchführung von internen Audits

Zertfikat des TÜV Süd zu unserem Umweltmanagementsystem

Unsere Umweltpolitik in der Kanzlei:

Wir sind uns darüber bewusst, dass unser Handeln als Rechtsanwalt und Dienstleister Einfluss auf unsere Umwelt nimmt. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Caspers, Mock und Partner mbB ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt bewusst und möchte dieser mithilfe eines aktiv gelebten Umweltmanagementsystems, welches im Einklang mit den ökonomischen und sozialen Leitlinien und Zielen der Kanzlei steht, Rechnung tragen. Neben unserer Qualitätspolitik sowie unserer Selbstverpflichtung bildet nachfolgende Umweltpolitik eine wesentliche Leitplanke unseres Handelns. Im Rahmen unserer ökologischen Verantwortung verpflichten wir uns daher insbesondere zu folgenden Punkten.

  1. Wir bekennen uns zur Einhaltung aller relevanten rechtlichen Verpflichtungen, anderen Anforderungen und behördlichen Auflagen.
  2. Wir definieren Umweltschutz als gleichrangiges Ziel neben der Qualität unserer Dienstleistung und Prozesse. In dem Zusammenhang bilden unsere Qualitäts- und Umweltpolitik den Rahmen zur Festlegung konkreter Aktivitäten.
  3. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Caspers, Mock und Partner mbB versteht unter aktivem Umweltschutz die kontinuierliche Verbesserung der eigenen Umweltleistung und die weitere Reduzierung von Umweltbelastungen. Dazu gehören für uns vor allem der schonende und nachhaltige Umgang mit natürlichen Ressourcen, die Anpassung an den Klimawandel durch Umsetzung geeigneter Klimaschutzziele und -maßnahmen sowie die energetisch sinnvolle und rechtskonforme Verwertung und Entsorgung von Abfällen.
  4. Bei der Auswahl unserer Lieferanten und Partner achten wir darauf und bevorzugen jene, deren Handeln ebenso von ökologischen Gesichtspunkten bestimmt wird. Ebenso erwarten wir die Anerkennung und Einhaltung unserer Umweltpolitik, die wir interessierten Kreisen selbstverständlich zugänglich machen.

Unsere juristische Arbeit in der anwaltlichen Beratung und Vertretung ist als Tätigkeit des Denkens, Argumentierens und der Recherche selbstverständlich unabhängig von Umweltthemen.

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