Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel, Rechtsberater in Bonn
Magazin
Unser Infoservice für Sie
Montag, 18.12.2023

Rauchmelder in Mietwohnungen

Wer trägt die Kosten?



von
Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rufen Sie mich an: 0228 - 972 798 203
E-Mail:

Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht geht es um die Beziehung zwischen Vermietern und Mietern sowie um Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Wohnraum.

Heute sprechen wir über ein spezielles Thema in diesem Bereich: Rauchwarnmelder.

  • Vermieter müssen Rauchwarnmelder in Mietwohnungen installieren, doch viele mieten diese Geräte an und wollen die Kosten auf die Mieter umlegen.
    Die Umlage der Mietkosten für Rauchwarnmelder auf die Mieter in der Betriebskostenabrechnung ist jedoch nicht erlaubt.
  • Eine Mieterhöhung aufgrund des Austauschs von angemieteten Rauchwarnmeldern durch eigene Geräte ist laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs ebenso unzulässig.
    Die Erneuerung bereits vorhandener Rauchwarnmelder gilt nicht als Modernisierungsmaßnahme und berechtigt daher nicht zu einer Mieterhöhung.
  • Im Gegensatz dazu darf der Vermieter eigene Rauchwarnmelder installieren, selbst wenn der Mieter bereits solche auf eigene Kosten angebracht hat, da dies als bauliche Veränderung betrachtet wird und der Vermieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


Anwälte finden