Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel, Rechtsberater in Bonn
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Freitag, 19.01.2024

Rückwirkende Mietminderung



von
Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Als Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Caspers Mock Anwälte spricht Lars Christian Nerbel über das Thema der rückwirkenden Mietminderung.

  • Die Möglichkeit der rückwirkenden Mietminderung wird davon beeinflusst, ob zuvor erklärt wurde, die Miete nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen.
  • Falls ein solcher Vorbehalt vorliegt, sind rückwirkende Mietminderungen grundsätzlich möglich, auch wenn der Vorbehalt nicht formell erklärt wurde, sondern nur aus Schriftverkehr oder Zeugenaussagen abgeleitet werden kann.
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass auch ohne einen solchen Vorbehalt nachträgliche Mietminderungen grundsätzlich möglich sind.
    Der Mieter muss jedoch beweisen, dass er die volle Miete gezahlt hat, obwohl er den Mangel kannte und wusste, dass er eigentlich nicht die volle Miete hätte zahlen müssen.
  • Wenn der Vermieter nicht nachweisen kann, dass der Mieter von dem Mangel wusste und die volle Miete dennoch zahlte, bestehen gute Erfolgsaussichten für den Mieter.
    Mindestens in dieser Konstellation sollte aber die individuelle Situation mit einem Anwalt besprochen werden.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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