Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Laura Calasso, Rechtsanwältin in Bonn

Laura Calasso

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Bonn
Frau Barke
0228 - 972 798 - 682
0228 - 972 798 - 210


Kompetenzen

Mietrecht, Pachtrecht, Maklerrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Nachbarrecht, Arbeitsrecht

Zusatzqualifikationen
In Qualifizierung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht; Fachanwaltskurs absolviert

Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltsverein

Anwaltsverein Bonn

Fortbildungen
Aktuelle steuerliche Fragen rund um die Immobilie

Streit- und Gegenstandswerte in Mietsachen

Ein Jahr WEG-Reform – Aktuelle Rechtsprechung und erste Erfahrungen

Mietzweck unter besonderer Berücksichtigung der Pandemieauswirkungen (v.a. Mietzahlungspflicht)

Vergütungsrecht in allen Facetten

Schwerbehindertenarbeitsrecht – ein Überblick für die Praxis

Aktuelles Befristungsrecht

Aktuelles Teilzeitrecht

Elternzeit – Rechte und Pflichten

Überblick zum Arbeitsrecht – individual und kollektiv

WEG-Reform 2020

Befristungsrecht aktuelle + neueste Entwicklungen und Entscheidungen zum TzBfG

Aktuelle Entwicklungen im Arbeitszeit- und Vergütungsrecht

Krankheit im Arbeitsverhältnis

Aktuelle Rechtsprechung und neuere Gesetzte im Arbeitsrecht, Teil I + Teil II

Die betriebsbedingte Kündigung in der Corona-Krise

Brennpunkte rund um den WEG-Verwalter incl. Corona Problematik

Aktuelle BAG- und EuGH-Rechtsprechung zu Kündigung, AGG, AGB und Schadenersatz

Strategie und Taktik bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Schwerpunkt Vergleichsabschluss

Arbeitsrecht Aktuell 2019 - Kernprobleme im Arbeitsgerichtsprozess und Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht

Bauliche Veränderungen und Modernisierung im WEG im Überblick

Aktuelle Rechtsprechung zu Gewährleistungsrechten, kündigungsbedingter Beendigung des Mietverhältnisses, Schönheitsreparaturen, mietrechtlichen Besonderheiten des Verfahrens-, Vollstreckungs- und zum anwaltlichen Gebührenrecht, Teil I

Die wichtigsten Entscheidungen des BAG im Kündigungsrecht 2017/2018 sowie Urlaubrecht – Wege aus dem Labyrinth

Arbeitsunfall und Berufskrankheiten aus juristischer Sicht – Kausalitätsprobleme der gesetzlichen Unfallversicherung

alle Einträge Arbeitsrecht - Rechtsfragen in der Personalabteilung

Arbeitsrecht
 
  • Aktuelle BAG- und EuGH-Rechtsprechung sowie neue Gesetze
  • AÜG und AGG – eine Bilanz, Entgelttransparenzgesetz auf dem Prüfstand der Praxis, AGB- und Vertragskontrolle Teil I


Aktuelle Rechtsprechung zu Betriebskosten, Schönheitsreparaturen, kündigungsbedingter Beendigung des Mietverhältnisses

Aktuelles Bauträgerrecht

Aktuelles Wohnungseigentumsrecht: Aktuelle Rechtsprechung plus 2 Sonderthemen: „Der Mieter als Störer“ und „Stimme und Stimmrechtsvollmacht in der Eigentümerversammlung“

Das Arbeitszeugnis

1 x 1 der Arbeitsvertragsgestaltung – mit Mustern für die Praxis

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und kranke Arbeitnehmer – wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer alles richtig machen!

Fehler im arbeitsgerichtlichen Vergleich – Fallen und Chancen

Schimmelpilz am Bau und im Mietrecht

Lebenslauf eines Gewerberaummietverhältnisses

Aktuelles Wohnungseigentumsrecht

Kölner Mietrechtstage 2014
  Themen:
  • Mietpreisbremse
  • WEG-Recht
  • Mediation
  • Gewerberaummietrecht
  • Betriebskostenabrechnung


Mietrechtsänderungsgesetz und aktuelle Rechtsprechung im Wohnraummietrecht

Umsetzung der neuen Rechtsprechung zum Gewerberaummietrecht im Zivilprozess und bei der Vertragsgestaltung

Mietrechtsänderungsgesetz und aktuelles Mietrecht

Ausübung- und Wahrnehmungsbefugnisse der WEG für Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer - § 10 Abs. 6 S. 3 WEG: Der schlafende Riese

60 Jahre WEG – Immer noch Neues zum Verwalter“

Sprachen
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Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Johann-Peter-Frank-Straße 2, 56070 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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