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Mieterhöhungen können auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen beruhen. Mietverträge können hierzu bereits Regelungen enthalten. Zu beachten sind aber auch die gesetzlichen Grundlagen zu dem Thema. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann ein beschränkender Faktor sein. Modernisierungen können aber auch eine Mieterhöhung rechtfertigen.
Die ortsübliche Vergleichsmiete bemisst sich nach den vergleichbaren Wohnungen am Ort. Es gibt aber trotzdem Grenzen. Je nach Region können hier 15% oder 20% Grenzen für die Mieterhöhung gelten.
Das Video wurde erstmals ausgestrahlt auf TV Mittelrhein und Westerwald-TV.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.