Ein Beitrag von
Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel
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Der Beitrag zum Thema „Rechte der
Mietvertragsparteien bei Baulärm“ stellt die
Rechte von Mieter und Vermieter im Falle des
Eintritts von Baulärm vor, der durch Dritte
verursacht wird. Schließlich sinkt die
Wohnqualität des Mieters erheblich m Falle
von Baulärm, der durch Bauarbeiten auf der
Straße, an Nachbarhäusern oder
Nachbarwohnungen etc. verursacht wird.
Der Mieter muss regelmäßig den Lärm
dulden und kann die Miete mindern. Der
Vermieter bleibt in der Regel auf dem
Schaden „sitzen“.
* Die Ausführungen stellen eine erste Information dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell war. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu
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