Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel, Rechtsberater in Bonn
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Freitag, 01.08.2014

Rechte der Mietvertragsparteien bei Baulärm



von
Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Der Beitrag zum Thema „Rechte der Mietvertragsparteien bei Baulärm“ stellt die Rechte von Mieter und Vermieter im Falle des Eintritts von Baulärm vor, der durch Dritte verursacht wird. Schließlich sinkt die Wohnqualität des Mieters erheblich m Falle von Baulärm, der durch Bauarbeiten auf der Straße, an Nachbarhäusern oder Nachbarwohnungen etc. verursacht wird.

Der Mieter muss regelmäßig den Lärm dulden und kann die Miete mindern. Der Vermieter bleibt in der Regel auf dem Schaden „sitzen“.

 

Das Video wurde erstmals ausgestrahlt auf TV Mittelrhein und Westerwald-TV

 

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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