Rechtsanwalt Stefan Ziegler, Rechtsberater in Koblenz
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Freitag, 02.07.2021

Beendigung des Mietverhältnisses

Gibt es noch Corona-Sonderregelungen?



von
Stefan Ziegler
Rechtsanwalt

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Zunächst stellen wir die Möglichkeiten der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses inbesondere wegen Zahlungsverzuges vor. Mieter sollten sich genau überlegen, ob sie in die Situation einer gekündigten Wohnung gelangen wollen, denn eine insofern ausgesprochene Kündigung ist wirksam und bleibt es auch bei Nachzahlung. Der Vermieter kann gegebenenfalls die Räumungsklage erheben, wenn der Mieter nicht ausziehen will.

Corona-Sonderregelungen für normale Mietverhältnisse sind inzwischen ausgelaufen. Nur im Gewerbemietrecht gibt es eine neue Norm, die noch Anwendung findet und hier helfen kann.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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