Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel, Rechtsberater in Bonn
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Montag, 13.05.2024

Habe ich ein Recht, meine Mietwohnung unterzuvermieten?

Übersicht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen



von
Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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In seinem informativen Beitrag führt Lars Christian Nerbel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei caspers mock Anwälte in Bonn, durch die Rechtslage bezüglich des Anspruchs auf Untervermietung einer Wohnung. Der Rechtstipp konzentriert sich darauf, Mieter über ihre Rechte aufzuklären, insbesondere im Hinblick auf die Unterschiede zwischen der Untervermietung eines Teils der Wohnung im Vergleich zur gesamten Wohnung.

  • Anspruch auf Untervermietung: Ein Mieter hat laut § 553 BGB das Recht, einen Teil seiner Wohnung unterzuvermieten, wenn er ein berechtigtes Interesse darlegt. Voraussetzung ist, dass der Hauptmieter persönliche Gegenstände in der Wohnung belässt und den Gewahrsam nicht vollständig aufgibt, was bedeutet, dass er mindestens einen Schlüssel behalten muss.
  • Informationen an den Vermieter: Der Mieter muss dem Vermieter Namen, Adresse und Auskünfte zur Einkommenssituation des Untermieters mitteilen, um eine Entscheidungsgrundlage für die Zustimmung zur Untervermietung zu schaffen. Die Anforderungen dürfen jedoch nicht überspitzt werden, da es um Untervermietung und nicht um ein neues Hauptmietverhältnis geht.
  • BGH-Entscheidung zu Ein-Zimmer-Wohnungen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass auch Mieter von Ein-Zimmer-Wohnungen einen Anspruch auf Untervermietung haben, sofern sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Dies schließt die Möglichkeit ein, einen Teil des Wohnraums, unterzuvermieten und rechtlich gleich wie Mieter größerer Wohnungen behandelt zu werden.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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