Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel, Rechtsberater in Bonn
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Sonntag, 11.09.2022

Kaution in der Wohnraummiete



von
Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Wann und wie eine Kaution in der Wohnraummiete durch den Mieter gezahlt werden muss, ist die erste Frage, der sich unser Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht annimmt. § 541 BGB enthält hier zu Regelungen zu den drei Raten, die erlaubt sind.

Der Vermieter muss seinerseits § 515 Abs. 3 BGB beachten, weil er die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen muss. Auf dem normalen Girokonto des Vermieters darf die Kaution nicht angelegt werden.

Der Mieter muss mindestens zwei Raten der Kaution zahlen, denn ansonsten droht ihm die sofortige fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Video.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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