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Wenn man eine Betriebskostenabrechnung erhalten hat, sollte man drei Dinge prüfen:
Die Belegeinsicht erfolgt bei einem Termin mit dem Vermieter vor Ort. Nur in Ausnahmefällen kommen Belegkopien in Betracht. Ein Anspruch auf Belegkopien besteht nicht.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.