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Das Mietverhältnis darf wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, wenn man die Wohnung im Rechtssinne benötigt. Zieht der Mieter nicht aus, wird die Eigenbedarfskündigung vom Gericht geprüft. Ein Widerspruchsrecht kann bei persönlicher sozialer Härte bestehen, worüber der Mieter auch belehrt werden sollte.
Es kann dazu kommen, dass sich die Pläne der Vermieters ändern. Hier muss er aufpassen, um sich nicht schadensersatzpflichtig zu machen. Vorgetäuschter Eigenbedarf wird insofern sanktoniert.
Die Details werden in unserem Video vorgestellt.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.