Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel, Rechtsberater in Bonn
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Dienstag, 25.06.2024

Wofür hafte ich bei Verlust des Schlüssels meiner Mietwohnung?

Die rechtliche Lage bei Diebstahl und Verlust



von
Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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In diesem Beitrag erläutert Lars Christian Nerbel, Fachanwalt für Mietrecht bei caspers mock Anwälten in Koblenz, die rechtlichen Aspekte und Folgen eines Schlüsselverlusts im Mietverhältnis.

  • Schadenersatz nur für tatsächliche Kosten: Ein Vermieter kann Schadenersatz für einen verlorenen Schlüssel nur dann fordern, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde, nicht jedoch auf Grundlage eines bloßen Kostenvoranschlags.
  • Schuldhaftes Verlieren entscheidend: Schadenersatzpflicht besteht nur, wenn der Schlüssel schuldhaft verloren wurde, wie durch leichtfertiges Verstecken unter einer Fußmatte. Bei Diebstahl ohne Verschulden, z.B. im Urlaub, besteht keine Haftung.
  • Lokale Distanz mindert Schadensrisiko: Ein Mieter muss keinen Schadenersatz leisten, wenn der verlorene Schlüssel einem Wohnobjekt nicht zugeordnet werden kann, etwa wenn der Schlüssel weit entfernt vom Mietobjekt verloren geht und keine Anschrift darauf vermerkt ist.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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