Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel, Rechtsberater in Bonn
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Donnerstag, 15.10.2020

Barrierefreiheit in der Mietwohnung



von
Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Berrierefreiheit wird für Mietwohnungen immer wichtiger. Nicht alle Wohnungen sind von Anfang an barrierefrei.

Zunächst stellt sich daher die Frage, welche Ansprüche der Mieter einer nicht barrierefreien Wohnung hat, der aber nachweisen kann, dass er die barrierefreie Badewanne oder Ähnliches benötigt. Wenn der Mieter beweisen kann, dass er nicht mehr über den Rand steigen kann, dann hat dieser Mieter einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters, der aber eine Sicherheitsleistung für den Rückbau verlangen kann. Andere Mieter haben dies ebenfalls hinzunehmen.

Die Kosten muss der Vermieter aber nicht tragen. Die Ausführung muss der Mieter selbst vornehmen und bezahlen.

Der Mieter ist bei Beendigung verpflichtet, die Mietsache so zurückgeben, wie er sie ursprünglich erhalten hatte. Er muss also gegebenfalls zurückbauen. Aber Vermieter dürfen zu diesem Zeitpunkt nicht untätig bleiben. Sie müssen den Mieter verklagen, wenn dieser nicht handelt.

Zusätzlich erfahren Sie in unserem Video auch, wann die Heizperiode wieder beginnt.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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