Das Arbeitsrecht gliedert sich in die Bereiche des Individualarbeitsrechts sowie des Kollektivarbeitsrechts. Der erste Bereich betrifft die Arbeitsverträge und Ausbildungsverträge. Häufig stellen sich Fragen rund um Abmahnungen oder Kündigung. Im kollektiven Arbeitsrecht beschäftigen wir uns u.a. mit dem Tarifvertragsrecht, dem Personalvertretungsrecht, einschließlich Betriebsrat sowie mit Arbeitskämpfen und der Mitbestimmung.
Das Bankrecht deckt alle Fragen des Rechtsverkehrs von Banken ab. Dies betrifft auch die Beziehung des Kunden zur Bank, also das Bankvertragsrecht, den Überweisungsverkehr und das Kreditkartengeschäft. Ein weiterer großer Bereich dreht sich um Kredite. Zudem beraten wir Sie in Fällen des Kapitalmarktrechts, wobei hier Kapitalanlagen und die Vermögensverwaltung zu prüfen sind. Zu diesem Bereich gehören auch weitere Sonderformen der Finanzierung zum Beispiel Factoring und Leasing.
Im Baurecht und Architektenrecht beschäftigen wir uns mit großen und kleinen Bauvorhaben und insbesondere den Bauverträgen sowie den Fragen rund um Mängel an Bauwerken, die häufig vor Gericht ausgetragen werden. Dazu kommt das Recht der Architekten und Ingenieure. Zudem sind wir im Bereich der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen tätig.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht werden von mehreren weiteren Rechtsanwälten unterstützt und man berät dabei zur Erbfolge, dem Pflichtteilsrecht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Dazu kommen Fragen der vorweggenommene Erbfolge auch mittels Verträgen und der Testamentsgestaltung. Wir beraten auch in den Bereichen Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft.
In unserem Kompetenzzentrum Familienrecht beraten Sie Anwältinnen und Anwälte mit besonderer Kompetenz in den Bereichen Eherecht, Familienrecht und Kindschaftsrecht. Dabei werden die familienrechtlichen Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Schuldrecht, Steuerrecht, Vollstreckungsrecht, zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft berücksichtigt.
Der Begriff "gewerblicher Rechtsschutz" umfasst die Rechtsgebiete des sogenannten "Grünen Bereichs". Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist das Wettbewerbsrecht, insbesondere UWG, das Markenrecht sowie das Urheberrecht. Zu diesem Bereich gehören aber auch das Designrecht (früher Geschmacksmusterrecht genannt), Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht. Wir beraten darüber hinaus auch im Bereich des Kartellrechts.
Kapialgesellschaften wie Aktiengesellschaften, GmbHs, Unternehmergesellschaft, aber auch Personengesellschaften wie OHG, KG, GbR, sowie Einzelunternehmer werden im Gesellschaftsrecht begleitet. Dies geht z.B. bei einem Konzern oder bei der Umwandlung natürlich auch über die einzelne Gesellschaft hinaus. Es werden die Bilanzvorschriften und Normen des Steuerrechts berücksichtigt. Unsere Anwälte betreuen Sie zudem in den Fragen des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte, einschließlich des häufig vorkommenden Rechts der Handelsvertreter.
Das Informationstechnologierecht nur als EDV-Recht zu bezeichnen, wäre zu kurz gegriffen. Vornehmlich geht es um Hard- und Software, insbesondere Hardwareverträge und Softwareverträge. Einen weiteren großen Tätigkeitsbereich des Anwalts bildet der E-Commerce, mithin Online-Shops. In den letzten Jahren stark zugenommen haben die Fragen des Datenschutzes. Angegliedert ist auch der Bereich des Telekommunikationsrechts und die öffentliche Vergabe von IT-Leistungen.
Das Insolvenzrecht umfasst nicht nur das Insolvenzverfahren von Firmen und Privatpersonen. Im Vorfeld gilt es die Insolvenz durch Verhandlungen mit Banken und Gläubigern sowie durch weitere Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden. Außerdem bereiten wir Insolvenzanträge vor, verhandeln mit Insolvenzverwaltern und begleiten alle Beteiligte im gesamten Insolvenzverfahren. Hierzu gehören Themen wie Forderungsanmeldungen, Teilnahme an Gläubigerversammlungen, Verteidigung gegen Anfechtungsansprüche, Abwicklung von Verträgen, Durchsetzung von Sonderrechten der Gläubiger wie bspw. Absonderungsrechte und Aussonderungsrechte sowie die Erlangung und die Versagung der Restschuldbefreiung. Schließlich beraten wir in allen insolvenzbezogenen Aspekten des Gesellschafts-, Steuer- und Strafrechts.
Einen bedeutende Umfang im Medizinrecht hat das Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere die zivilrechtliche Haftung und manchmal auch die strafrechtliche Haftung. Daneben beraten und vertreten wir im Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht. Zumeist Ärzte sind an dem ärztlichen Berufsrecht interessiert. Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich ist das Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht.
Das Recht der Miete wird von unseren Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowohl bei Wohnraummiete als auch Gewerberaummiete sowie Pacht betreut. Hinzu kommt das Recht der Wohnungseigentumsgemeinschaften, das Maklerrecht, das Nachbarrecht und das Immobilienrecht.
Ziel der fachanwaltlichen Vertretung im Sozialrecht ist es, dem Mandanten die ihm gegenüber der Behörde zustehenden Leistungen zu verschaffen. Dabei prüft der Fachanwalt für Sozialrecht die behördlichen Bescheide, die oft im Massenverfahren ohne hinreichende Beachtung der berechtigten Belange des Rechtssuchenden erlassen worden sind. Diese herauszuarbeiten und rechtlich relevant umzusetzen, ist Aufgabe des Anwalts.
Die Tätigkeit umfasst alle Arten von Steuern und Abgaben, einschließlich des Zollrechts. In der Tätigkeit des Fachanwalts für Steuerrecht liegt ein Schwerpunkt auf Einspruchsverfahren und anderen Rechtsbehelfsverfahren, gerichtliche Verfahren vor den Finanzgerichten, sowie Fragen der Steuerberaterhaftung und der Steuerberatergebühren in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Daneben erfolgt eine Beratung und Begleitung bei betrieblichen Umstrukturierungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Steuerstrafrechts, einschließlich des damit verbundenen Sozialversicherungsrechts, beginnend von der Steuerfahndungsprüfung bis zur daraus resultierenden Steuerfestsetzung, wobei die strafrechtlichen Aspekte in enger Kooperation mit den Fachanwälten für Strafrecht abgestimmt werden. Wir bilden für Ihr Problem ein passendes Kompetenzteam.
Die Strafverteidigung sowie ggfs. Nebenklagevertretung werden von uns intensiv vorbereitet, um unsere Mandanten in den Hauptverhandlungsterminen effektiv vertreten zu können. Wir sind dabei nicht nur im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Arztstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und im Sexualstrafrecht tätig, sondern decken auch sonstige Gebiete des Haupt- und Nebenstrafrechts ab. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Privatpersonen und Unternehmensverantwortliche, wie z.B. Geschäftsführer.
Das Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen werden ergänzt durch die Rechtsgebiete auf anderen Transportwegen, wie auf dem Wasser, auf der Schiene und der Luft. Zudem umfasst dieser Fachanwaltsbereich das Recht des Gefahrguttransports, der Transportversicherung, des Lagerns von Gütern sowie das Zollrecht und die Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie die Verkehrssteuern.
Das Vergaberecht regelt, wie Bund, Land, Gemeinden und andere öffentliche Auftraggeber Waren und Dienstleistungen beschaffen, Bauaufträge vergeben oder Konzessionen erteilen. Ziel ist es, Steuermittel nur für das wirtschaftlich günstigste Angebot auszugeben, gleichzeitig aber auch allen geeigneten Wirtschaftsteilnehmern gleiche Chancen für den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen. Wir beraten Sie auch, wann Sie abhängig vom Auftragswert europaweit oder national vergeben müssen.
Der Verkehrsunfall und seine Folgen stehen im Zentrum des Verkehrsrechts. Dabei kommunizieren wir mit der Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung. Es sind auch immer wieder Personenschäden, also Verletzungen, Gegenstand unserer Tätigkeit, wobei es hierbei häufig um Schmerzensgeld geht.
Kern der Tätigkeit im Versicherungsrecht ist der Versicherungsvertrag mit den Versicherungsarten Sachversicherung (insbesondere Fahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Feuerversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung und Bauwesenversicherung), Personenversicherung (insbesondere Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung), und Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere Pflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Bauwesenversicherung)
Unser Team im verwaltungsrechtlichen Dezernat berät und vertritt sowohl die öffentliche Hand als auch Privatpersonen bei der Durchsetzung der jeweiligen Interessen. Unsere Arbeit ist dabei nicht auf die forensische Tätigkeit vor Gericht beschränkt. Wir begleiten Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Entscheidungsprozesse. Bereits vor dem Erlass einer Entscheidung führen wir Gespräche mit den Beteiligten und versuchen bereits auf diesem Wege die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.