Fachanwälte
Spezialisten mit zusätzlicher Ausbildung

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Welchen Experten suchen Sie?

Nicht für alle Rechtsgebiete existieren Fachanwaltstitel. Es gibt aber eine Vielzahl von Rechtsgebieten, in denen ein Anwalt eine Fachanwaltsbezeichnung erhalten kann. Wir bieten Ihnen Fachanwälte in den folgenden Gebieten.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gliedert sich in die Bereiche des Individualarbeitsrechts sowie des Kollektivarbeitsrechts. Der erste Bereich betrifft die Arbeitsverträge und Ausbildungsverträge. Häufig stellen sich Fragen rund um Abmahnungen oder Kündigung. Im kollektiven Arbeitsrecht beschäftigen wir uns u.a. mit dem Tarifvertragsrecht, dem Personalvertretungsrecht, einschließlich Betriebsrat sowie mit Arbeitskämpfen und der Mitbestimmung.



Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bankrecht deckt alle Fragen des Rechtsverkehrs von Banken ab. Dies betrifft auch die Beziehung des Kunden zur Bank, also das Bankvertragsrecht, den Überweisungsverkehr und das Kreditkartengeschäft. Ein weiterer großer Bereich dreht sich um Kredite. Zudem beraten wir Sie in Fällen des Kapitalmarktrechts, wobei hier Kapitalanlagen und die Vermögensverwaltung zu prüfen sind. Zu diesem Bereich gehören auch weitere Sonderformen der Finanzierung zum Beispiel Factoring und Leasing.



Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Im Baurecht und Architektenrecht beschäftigen wir uns mit großen und kleinen Bauvorhaben und insbesondere den Bauverträgen sowie den Fragen rund um Mängel an Bauwerken, die häufig vor Gericht ausgetragen werden. Dazu kommt das Recht der Architekten und Ingenieure. Zudem sind wir im Bereich der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen tätig.



Fachanwalt für Erbrecht

Unsere Fachanwälte für Erbrecht werden von mehreren weiteren Rechtsanwälten unterstützt und man berät dabei zur Erbfolge, dem Pflichtteilsrecht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Dazu kommen Fragen der vorweggenommene Erbfolge auch mittels Verträgen und der Testamentsgestaltung. Wir beraten auch in den Bereichen Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft.



Fachanwalt für Familienrecht

In unserem Kompetenzzentrum Familienrecht beraten Sie Anwältinnen und Anwälte mit besonderer Kompetenz in den Bereichen Eherecht, Familienrecht und Kindschaftsrecht. Dabei werden die familienrechtlichen Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Schuldrecht, Steuerrecht, Vollstreckungsrecht, zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft berücksichtigt.



Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Der Begriff "gewerblicher Rechtsschutz" umfasst die Rechtsgebiete des sogenannten "Grünen Bereichs". Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist das Wettbewerbsrecht, insbesondere UWG, das Markenrecht sowie das Urheberrecht. Zu diesem Bereich gehören aber auch das Designrecht (früher Geschmacksmusterrecht genannt), Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht. Wir beraten darüber hinaus auch im Bereich des Kartellrechts.



Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kapialgesellschaften wie Aktien­gesell­schaf­ten, GmbHs, Unternehmer­gesellschaft, aber auch Personengesellschaften wie OHG, KG, GbR, sowie Einzelunternehmer werden im Gesellschaftsrecht begleitet. Dies geht z.B. bei einem Konzern oder bei der Umwandlung natürlich auch über die einzelne Gesellschaft hinaus. Es werden die Bilanzvorschriften und Normen des Steuerrechts berücksichtigt. Unsere Anwälte betreuen Sie zudem in den Fragen des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte, einschließlich des häufig vorkommenden Rechts der Handelsvertreter.



Fachanwalt für IT-Recht

Das Informations­technologierecht nur als EDV-Recht zu bezeichnen, wäre zu kurz gegriffen. Vornehmlich geht es um Hard- und Software, insbesondere Hardwareverträge und Softwareverträge. Einen weiteren großen Tätigkeitsbereich des Anwalts bildet der E-Commerce, mithin Online-Shops. In den letzten Jahren stark zugenommen haben die Fragen des Datenschutzes. Angegliedert ist auch der Bereich des Telekommunikationsrechts und die öffentliche Vergabe von IT-Leistungen.



Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Das Insolvenzrecht umfasst nicht nur das Insolvenzverfahren von Firmen und Privatpersonen. Im Vorfeld gilt es die Insolvenz durch Verhandlungen mit Banken und Gläubigern sowie durch weitere Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden. Außerdem bereiten wir Insolvenzanträge vor, verhandeln mit Insolvenzverwaltern und begleiten alle Beteiligte im gesamten Insolvenzverfahren. Hierzu gehören Themen wie Forderungsanmeldungen, Teilnahme an Gläubigerversammlungen, Verteidigung gegen Anfechtungsansprüche, Abwicklung von Verträgen, Durchsetzung von Sonderrechten der Gläubiger wie bspw. Absonderungsrechte und Aussonderungsrechte sowie die Erlangung und die Versagung der Restschuldbefreiung. Schließlich beraten wir in allen insolvenzbezogenen Aspekten des Gesellschafts-, Steuer- und Strafrechts.



Fachanwalt für Medizinrecht

Einen bedeutende Umfang im Medizin­recht hat das Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere die zivil­rechtliche Haftung und manchmal auch die strafrechtliche Haftung. Daneben beraten und vertreten wir im Recht der privaten und gesetzlichen Kranken­versicherung, insbesondere Vertrags­arztrecht und Vertrags­zahnarzt­recht. Zumeist Ärzte sind an dem ärztlichen Berufs­recht interessiert. Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich ist das Krankenhaus­recht einschließlich Bedarfs­planung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht.



Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Recht der Miete wird von unseren Fachanwälten für Miet- und Wohnungs­eigentums­recht sowohl bei Wohnraummiete als auch Gewerbe­raum­miete sowie Pacht betreut. Hinzu kommt das Recht der Wohnungs­eigentums­gemeinschaften, das Maklerrecht, das Nachbarrecht und das Immobilienrecht.



Fachanwalt für Sozialrecht

Ziel der fachanwaltlichen Vertretung im Sozialrecht ist es, dem Mandanten die ihm gegenüber der Behörde zustehenden Leistungen zu verschaffen. Dabei prüft der Fachanwalt für Sozialrecht die behördlichen Bescheide, die oft im Massenverfahren ohne hinreichende Beachtung der berechtigten Belange des Rechtssuchenden erlassen worden sind. Diese herauszuarbeiten und rechtlich relevant umzusetzen, ist Aufgabe des Anwalts.



Fachanwalt für Steuerrecht

Die Tätigkeit umfasst alle Arten von Steuern und Abgaben, einschließlich des Zollrechts. In der Tätigkeit des Fachanwalts für Steuerrecht liegt ein Schwerpunkt auf Einspruchsverfahren und anderen Rechtsbehelfsverfahren, gerichtliche Verfahren vor den Finanzgerichten, sowie Fragen der Steuerberaterhaftung und der Steuerberatergebühren in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Daneben erfolgt eine Beratung und Begleitung bei betrieblichen Umstrukturierungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Steuerstrafrechts, einschließlich des damit verbundenen Sozialversicherungsrechts, beginnend von der Steuerfahndungsprüfung bis zur daraus resultierenden Steuerfestsetzung, wobei die strafrechtlichen Aspekte in enger Kooperation mit den Fachanwälten für Strafrecht abgestimmt werden. Wir bilden für Ihr Problem ein passendes Kompetenzteam.



Fachanwalt für Strafrecht

Die Strafverteidigung sowie ggfs. Nebenklagevertretung werden von uns intensiv vorbereitet, um unsere Mandanten in den Haupt­verhandlungs­terminen effektiv vertreten zu können. Wir sind dabei nicht nur im Wirtschafts­strafrecht, Steuer­strafrecht, Arztstraf­recht, Betäubungsmittel­strafrecht und im Sexual­strafrecht tätig, sondern decken auch sonstige Gebiete des Haupt- und Nebenstrafrechts ab. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind Ordnungs­widrigkeiten­verfahren gegen Privat­personen und Unternehmens­verantwortliche, wie z.B. Geschäftsführer.



Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

Das Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen werden ergänzt durch die Rechtsgebiete auf anderen Transportwegen, wie auf dem Wasser, auf der Schiene und der Luft. Zudem umfasst dieser Fachanwaltsbereich das Recht des Gefahrguttransports, der Transportversicherung, des Lagerns von Gütern sowie das Zollrecht und die Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie die Verkehrssteuern.



Fachanwalt für Vergaberecht

Das Vergaberecht regelt, wie Bund, Land, Gemeinden und andere öffentliche Auftraggeber Waren und Dienstleistungen beschaffen, Bauaufträge vergeben oder Konzessionen erteilen. Ziel ist es, Steuermittel nur für das wirtschaftlich günstigste Angebot auszugeben, gleichzeitig aber auch allen geeigneten Wirtschaftsteilnehmern gleiche Chancen für den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen. Wir beraten Sie auch, wann Sie abhängig vom Auftragswert europaweit oder national vergeben müssen.



Fachanwalt für Verkehrsrecht

Der Verkehrsunfall und seine Folgen stehen im Zentrum des Verkehrsrechts. Dabei kommunizieren wir mit der Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung. Es sind auch immer wieder Personenschäden, also Verletzungen, Gegenstand unserer Tätigkeit, wobei es hierbei häufig um Schmerzensgeld geht.



Fachanwalt für Versicherungsrecht

Kern der Tätigkeit im Versicherungsrecht ist der Versicherungsvertrag mit den Versicherungs­arten Sachversicherung (insbesondere Fahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Feuerversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung und Bauwesenversicherung), Personenversicherung (insbesondere Lebens­versicherung, Kranken­versicherung, Unfall­versicherung und Berufs­unfähigkeits­versicherung), und Haftpflicht­versicherungs­recht (insbesondere Pflicht­versicherung, Haft­pflicht­versicherung, Bau­wesen­versicherung)


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Was sind das für Typen?

Fachanwälte haben eine umfangreiche Ausbildung und Erfahrung in ihrem jeweiligen Rechtsgebiet und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um als Fachanwalt zertifiziert zu werden. In Deutschland müssen Anwälte zunächst eine allgemeine juristische Ausbildung absolvieren und danach mindestens drei Jahre in ihrem Fachbereich arbeiten. Fachanwälten wurde anschließend nach dem Nachweis theoretischer Ausbildung und praktischer Erfahrung der Titel Fachanwalt in dem jeweiligen Gebiet verliehen. Eine Vielzahl unserer Anwälte sind entsprechend qualifiziert.

Die Vorteile eines Fachanwalts sind vielfältig. Zum einen bietet ein Fachanwalt eine umfassende Expertise in seinem Rechtsgebiet, die es ihm ermöglicht, die Interessen seiner Mandanten gezielt zu vertreten. Zum anderen kann ein Fachanwalt bei speziellen Rechtsfragen seines Fachanwaltsgebiets oft schneller und effektiver arbeiten als ein Allgemeinanwalt, da er sich besonders mit einem bestimmten Rechtsgebiet beschäftigt und über ein tiefes Verständnis der einschlägigen Gesetze und Verfahrensweisen verfügt.

Auch die Mandanten profitieren von einem Fachanwalt, da sie sicher sein können, dass ihre Anliegen von einem Anwalt bearbeitet werden, der vertiefte Kenntnisse im jeweiligen Rechtsgebiet erworben hat. Zudem haben Fachanwälte oft ein Netzwerk von Spezialisten in ihrem Fachgebiet, auf das sie zurückgreifen können, um komplexe Fälle zu lösen. In unserer Kanzlei sind viele Fachanwaltschaften mit mehreren Anwälten besetzt, um diesen fachlichen Austausch bereits kanzleiintern abbilden zu können.

Ein weiterer Vorteil von Fachanwälten ist, dass sie von den Gerichten und Behörden oft als kompetente und vertrauenswürdige Experten angesehen werden. Dies kann in bestimmten Fällen von Vorteil sein, da es dazu beitragen kann, dass der Fall schneller und effektiver bearbeitet wird.

Fachanwälten unterliegen besonderen Fortbildungspflichten.

Die Fortbildungspflicht ist ein wichtiger Bestandteil zur Aufrechterhaltung einer Fachanwaltschaft. Fachanwälte müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Die Fortbildungspflicht ist in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Demnach müssen Fachanwälte in jedem Kalenderjahr mindestens 15 Stunden an Fortbildungen in ihrem Fachgebiet teilnehmen. Dabei müssen die Fortbildungen inhaltlich auf das jeweilige Rechtsgebiet bezogen sein und eine praktische und theoretische Vertiefung des Fachwissens beinhalten. Die Erfüllung ist jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die Fortbildungspflicht hat auch Sanktionen bei Nichterfüllung. Wer die Fortbildungspflicht nicht erfüllt, kann seinen Fachanwaltstitel verlieren.
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