von Lars Christian Nerbel Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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In diesem Video erläutert Lars Christian Nerbel, Rechtsanwalt bei caspers mock Anwälten in Koblenz, wichtige rechtliche Aspekte rund um das Thema Zwangsräumungen von Mietwohnungen.
Adressaten einer Räumungsklage: Eine Räumungsklage muss gegen alle volljährigen Personen gerichtet werden, die in der betreffenden Mietsache wohnen, unabhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Dies umfasst Angehörige, Lebenspartner oder WG-Mitbewohner.
Ausnahme minderjährige Kinder: Minderjährige Kinder müssen nicht in eine Räumungsklage einbezogen werden, da sie keinen Mitbesitz an der Wohnung haben und in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Eltern stehen. Ein Räumungstitel gegen die Eltern reicht aus.
Umgang mit unbekannten Bewohnern bei Zwangsräumungen: Stellt sich heraus, dass eine unbekannte Person in der Wohnung lebt gegen die kein Räumungsurteil vorliegt, muss der Vermieter schnell eine einstweilige Verfügung beantragen, um gegen diese Person vorgehen zu können. Dies erfordert den Nachweis, dass der Vermieter erst nachträglich von der Anwesenheit dieser Person erfahren hat.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.