Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel, Rechtsberater in Bonn
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Donnerstag, 15.12.2022

Eigenbedarfskündigung des Vermieters



von
Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Der Vermieter darf eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er selbst oder eine priviligierte Person die Wohnung beziehen will. Welche priviligierten Personen es gibt, erklären wir im Video.

Bei der Kündigung gibt es einige Formalien zu beachten und Gründe nachzuschieben ist kaum möglich.

Interessant wird es dann, wenn der Eigenbedarfsgrund wegfällt nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde. Vorschnell Schadensersatz zu verlangen, empfiehlt sich jedenfalls nicht.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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