Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel, Rechtsberater in Bonn
Magazin
Unser Infoservice für Sie
Freitag, 26.01.2024

Dauerhaftes Nutzungsverbot in WEGs



von
Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rufen Sie mich an: 0228 - 972 798 203
E-Mail:

Als Fachanwalt für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei caspers mock Anwälte beleuchtet Lars Christian Nerbel eine Fragestellung im Zusammenhang mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
Das dauerhafte Nutzungsverbot von gemeinschaftlichem Eigentum durch Mehrheitsbeschluss.

  • Grundsätzlich kann durch einen Mehrheitsbeschluss keine dauerhafte Nutzungssperre für gemeinschaftliches Eigentum verhängt werden, wie ein BGH-Fall aus 2021 zeigt.
  • Auch bei mangelnder Verkehrssicherheit ist ein dauerhaftes Nutzungsverbot nicht zulässig, da die WEG verpflichtet ist, gravierende bauliche Mängel zu beheben, unabhängig von den damit verbundenen Kosten.
    Kosten, die durch Vernachlässigung oder versäumte Instandhaltungspflichten entstehen, sind kein Grund für den Ausschluss des Wiederaufbaus.
  • Das Nutzungsverbot kann nur vorübergehend sein, bis die erforderlichen Mängel behoben sind, wie vom BGH klargestellt.
  • Es gibt allerdings eine Ausnahme gemäß Paragraph 22 WEG für den Wiederaufbauanspruch, jedoch darf die Zerstörung nicht durch Vernachlässigung oder Sanierungsstau entstehen, sondern muss auf ein punktuelles Ereignis wie Explosion oder Flut zurückzuführen sein.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


Anwälte finden