Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel, Rechtsberater in Bonn
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Mittwoch, 23.09.2020

Besonderheiten der Heizperiode im Mietrecht



von
Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Der Vermieter muss eine beheizbare Wohnung zur Verfügung stellen. In der sogenannten Heizperiode muss die Heizung eingeschaltet werden. Eine feste Frist, wann diese Heizperiode beginnt und wann sie endet, gibt es nicht. Es kommt vielmehr auf die Temperatur in der Wohnung an, wie dies genauer im Video dargestellt wird.

Tagüber müssen es in einer Mietwohnung grundsätzlich 20 bis 22 °C sein. Nachts kann die Temperatur auf 18 °C fallen, denn ein Interesse des Vermieters an einer Nachtabsenkung ist anerkannt. Eine Wohnung, die Morgens nur zwischen 15°C und 16°C erreicht, ist mangelhaft. Etwas Anderes kann auch eine Wohnungseigentumsgesellschaft mit Mehrheitsbeschluss nicht festlegen.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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