Die Interessensgegensätze im
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht treffen die
Interessen der Arbeitgeber auf
diejenigen der Arbeitnehmer,
Betriebsräte und Gewerkschaften.
Eine optimale, d.h.
praxisorientierte Beratung in diesem
Spannungsfeld setzt einen hohen
Spezialisierungsgrad voraus, um
notwendigenfalls auch innovative
Lösungsansätze bieten zu können.
Beispiele unserer Tätigkeit
Begleitung der betrieblichen
Personalarbeit
Enge Abstimmung, Hand in Hand mit
den im Bereich HR tätigen
Mitarbeitern und
Entscheidungsträgern; kurzfristige
Zusammenarbeit bei allen
auftretenden Fragestellungen
(kompakte Stellungnahmen;
Rechtsgutachten mit Risikoanalyse;
Mustertexte, insbes. individuelle
Arbeitsvertragsentwürfe, z.B. mit
Gestaltung von Vergütungs- und
Arbeitszeitsystemen)
Personelle Einzelmaßnahmen im
Arbeitsrecht
Begleitung bei der Anbahnung,
Begründung, Beendigung und
Abwicklung von Arbeitsverhältnissen;
Kündigungsschutzverfahren; proaktive
Konfliktvermeidung zur Schonung von
Finanz- und Personalressourcen;
Prozessführung
Restrukturierung und
Betriebsänderung
Vorbereitung und Durchführung unter
Berücksichtigung sämtlicher
einhergehender arbeits-, sozial- und
gesellschaftsrechtlicher
Fragestellungen
Optimierung von Arbeitsbedingungen
Anpassung sämtlicher
Arbeitsbedingungen an die
betrieblichen Gegebenheiten und
Anforderungen; Berücksichtigung des
dynamischen rechtlichen
Gestaltungsrahmens
Beratungen zum Arbeitszeitgesetz
Unser Team im Arbeitsrecht,
insbesondere in Koblenz, Bonn und
Frankfurt
Das arbeitsrechtliche Dezernat
der Kanzlei caspers mock Anwälte ist
ein Team aus Spezialisten. Sie
profitieren von der Bündelung der
Kompetenzen und Erfahrungswerte der
im Team agierenden Berater.
Wir sind in der Lage, kurzfristig
interessengerechte Lösungen für alle
Fragen der täglichen Personalarbeit
anzubieten, etwa im Bereich der
Arbeitsvertragsgestaltung oder der
Vorbereitung und Durchführung
personeller Einzelmaßnahmen. Unsere
Berater bieten adäquate und
weitsichtige Lösungen bei der
Anpassung und Optimierung von
Arbeitsbedingungen an.
Die Beendigung von
Arbeitsverhältnissen im Wege von
Aufhebungsvereinbarungen wird von
uns ebenso routiniert bearbeitet wie
Kündigungsschutzverfahren. Wir
begleiten unsere Mandanten bei
komplexen
Restrukturierungsmaßnahmen. Dabei
sind wir in der Lage, auch
fachübergreifende Möglichkeiten,
insbesondere an den Schnittstellen
zum Gesellschaftsrecht und zum
Sozialrecht, anzubieten.
Besonderen Wert legen wir auf
persönliche Erreichbarkeit und die
Fähigkeit, schnell und
zielorientiert auf Ihr Anliegen
eingehen zu können.