In diesen Kanzleiräumen unserer Anwaltskanzlei finden auch Sie Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Sie kompetent berät und vor Gericht vertritt.
Arbeitsrecht
Wir bieten Fachanwaltskompetenz.
Tätigkeitsbereich

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Interessensgegensätze im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht treffen die Interessen der Arbeitgeber auf diejenigen der Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften. Eine optimale, d.h. praxisorientierte Beratung in diesem Spannungsfeld setzt einen hohen Spezialisierungsgrad voraus, um notwendigenfalls auch innovative Lösungsansätze bieten zu können.

Beispiele unserer Tätigkeit

Begleitung der betrieblichen Personalarbeit

Enge Abstimmung, Hand in Hand mit den im Bereich HR tätigen Mitarbeitern und Entscheidungsträgern; kurzfristige Zusammenarbeit bei allen auftretenden Fragestellungen (kompakte Stellungnahmen; Rechtsgutachten mit Risikoanalyse; Mustertexte, insbes. individuelle Arbeitsvertragsentwürfe, z.B. mit Gestaltung von Vergütungs- und Arbeitszeitsystemen)

Personelle Einzelmaßnahmen im Arbeitsrecht

Begleitung bei der Anbahnung, Begründung, Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen; Kündigungsschutzverfahren; proaktive Konfliktvermeidung zur Schonung von Finanz- und Personalressourcen; Prozessführung

Restrukturierung und Betriebsänderung

Vorbereitung und Durchführung unter Berücksichtigung sämtlicher einhergehender arbeits-, sozial- und gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen

Optimierung von Arbeitsbedingungen

Anpassung sämtlicher Arbeitsbedingungen an die betrieblichen Gegebenheiten und Anforderungen; Berücksichtigung des dynamischen rechtlichen Gestaltungsrahmens

Beratungen zum Arbeitszeitgesetz

Unser Team im Arbeitsrecht, insbesondere in Koblenz, Bonn und Frankfurt

Das arbeitsrechtliche Dezernat der Kanzlei caspers mock Anwälte ist ein Team aus Spezialisten. Sie profitieren von der Bündelung der Kompetenzen und Erfahrungswerte der im Team agierenden Berater.

Wir sind in der Lage, kurzfristig interessengerechte Lösungen für alle Fragen der täglichen Personalarbeit anzubieten, etwa im Bereich der Arbeitsvertragsgestaltung oder der Vorbereitung und Durchführung personeller Einzelmaßnahmen. Unsere Berater bieten adäquate und weitsichtige Lösungen bei der  Anpassung und Optimierung von Arbeitsbedingungen an.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Wege von Aufhebungsvereinbarungen wird von uns ebenso routiniert bearbeitet wie Kündigungsschutzverfahren. Wir begleiten unsere Mandanten bei komplexen Restrukturierungsmaßnahmen. Dabei sind wir in der Lage, auch fachübergreifende Möglichkeiten, insbesondere an den Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht und zum Sozialrecht, anzubieten.

Besonderen Wert legen wir auf persönliche Erreichbarkeit und die Fähigkeit, schnell und zielorientiert auf Ihr Anliegen eingehen zu können.

Magazinbeiträge

im Bereich Arbeitsrecht

Erste Informationen finden Sie eventuell in folgenden Beiträgen. Die neuesten Publikationen finden Sie oben.

 

Gesetzliche Voraussetzungen

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht bildet sich gemäß § 10 FAO aus den Bereichen

  1. Individualarbeitsrecht
    • Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
    • Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
    • Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
    • Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
    • Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts,
  2. Kollektives Arbeitsrecht
    • Tarifvertragsrecht
    • Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
    • Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
  3. Verfahrensrecht.

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