Fachanwältin für Arbeitsrecht, Silke Weigel, Rechtsanwältin in Frankfurt

Silke Weigel

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht


Frankfurt
Frau Reißmann
069 - 247 53 99 - 30
069 - 247 53 99 - 22


Kompetenzen

Individualarbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht / Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Vertragsgestaltung, Zeugnisrecht, Recht der Ausbildungsverhältnisse, Sozialrecht, im Zusammenhang mit Arbeitsrecht

Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein

Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V.

Fortbildungen
Update zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – Aktuelles zum Kopftuch, zur rassistisch motivierten Benachteiligung, zur Beweislast und der Diskriminierung von Teilgruppen

Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers:Krankheitsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung, Anspruch des Arbeitnehmers auf Durchführung eines BEM, Anspruch des Beschäftigten auf Hinzuziehung einer Vertrauensperson zum BEM

Mobbing und die Prozessführung vor dem Arbeitsgericht

Zentrale arbeitsrechtiche Entscheidungen in der Praxisumsetzung:Eigenkündigung und Arbeitsunfähigkeit während der Kündigungsfrist,Kurzarbeit Null und Urlaubsanspruch, Homeoffice als milderes Mittel gegenüber der Kündigung

Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindung und die Auswirkungen der Abfindung auf das Arbeitslosengeld I

Entgeltgleichheit und Gender Pay Gap – die Lohnbenachteiligung wegen des Geschlechts

Aktuelle Fragen zur Arbeitszeit

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Neues zu Kündigung, Aufhebungsvertrag und Befristung

Sperrzeit, Ruhenszeit, Fünftelungsregelung – Aufhebungsverträge legal optimieren

Corona und die Folgen für das Arbeitsrecht

Arbeitsrecht nach dem Shutdown

Update AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

Sonderzahlungen und variable Vergütung in der aktuellen arbeitsrechtlichen Praxis

Arbeitsrecht im Arbeitgebermandat

Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Ungleichbehandlung und Mediation am Arbeitsplatz

Europäisierung des Arbeitsrechts

Aktuelles Mitbestimmungsrecht

Arbeitsrecht im digitalen Zeitalter

Bezüge des Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht

Aktuelles Befristungsrecht

Die Abfindung nach Kündigung – Voraussetzungen, Höhe und Prozesstaktik

Richtungsweisende Entscheidungen zur personen- und verhaltensbedingten Kündigung

alle Einträge Befristung und Fremdpersonaleinsatz

Strategien und Fallen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren des Arbeitsrechts

Verhandeln mit Elementen der Mediation im Arbeitsrecht

Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht und Änderung von Vertragsbedingungen

Das Zeugnis – eine unendliche Geschichte zwischen Wahrheit und Wohlwollen

Europarechtliches Symposium
  Tagungsthemen:
  • Entwicklungen im Arbeitsrecht vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
  • Pyramide oder Mobile? - Menschenrechtsschutz durch die europäischen Verfassungsgerichte
  • Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf das deutsche Arbeitsrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitsrecht


Update – Aufhebungsvereinbarungen in der gerichtlichen und außergerichtlichen Praxis

 Gestaltung von Arbeitsverträgen

Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Kündigungsschutz und Europarecht – Aktuelle Entwicklungen

Diskriminierung aus Gründen des Alters

Mediation und Arbeitsrecht

Europarechtliches Symposion beim Bundesarbeitsgericht - Freizügigkeit für Arbeitnehmer und Unternehmen - Aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum Arbeits- und Sozialrecht - Auswirkungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf das deutsche Arbeitsrecht

Aktuelle Fragen des Urlaubsrechts

Sozialrecht SGB IX – Schwerbehindertenarbeitsrecht

Aktuelles zur personenbedingten Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

Die Abwicklung des beendeten Arbeitsverhältnisses

Taktik bei Kündigungen im Arbeitsrecht

Vortragstätigkeiten
Arbeitsrecht für Fach- und Führungskräfte – IHK Frankfurt am Main (seit 2005)

Berufsbildungsrecht  - INBAS GmbH, IHK Frankfurt am Main und Franz-Böhm-Berufsschule Frankfurt am Main

Begründung, Durchführung und Beendigung von Ausbildungsverhältnissen - Hessischer Rundfunk 

Digitale Visitenkarte

Kontaktformular


Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Johann-Peter-Frank-Straße 2, 56070 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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