Entgeltvorzahlungsansprüche und Arbeitsunfähigkeit bei Kündigungen
Was Sie im Konfliktfall nachweisen müssen
von Marius Saager Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Der Rechtstipp unseres Fachanwaltes Marius Saager behandelt die Entgeltvorzahlungsansprüche von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Insbesondere wird darauf eingegangen, wie Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit in gerichtlichen Prozessen nachweisen müssen und unter welchen Bedingungen der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert werden kann.
Beweislast bei Arbeitsunfähigkeit: Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit nachweisen, üblicherweise durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert, da sie von einem Arzt ausgestellt wird.
Erschütterung des Beweiswerts: Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert werden, wenn beispielsweise häufige Erkrankungen um Urlaubszeiten auftreten oder der Arbeitnehmer bei Aktivitäten gesehen wird, die seine angebliche Krankheit widerlegen. In solchen Fällen muss der Arbeitnehmer detaillierte Beweise vorlegen und den Arzt von der Schweigepflicht entbinden.
Urteile des Bundesarbeitsgerichts: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Beweiswert erschüttert sein kann, wenn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zeitlich genau mit Kündigungsfristen übereinstimmen und der Arbeitnehmer nach Ablauf der Frist eine neue Stelle antritt. In solchen Fällen muss der Arbeitnehmer mehr Nachweise erbringen, um seine Ansprüche geltend zu machen.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.