Rechtsanwältin Maike Scheller, Rechtsberater in Koblenz
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Dienstag, 26.05.2020

Brückenteilzeit



von
Maike Scheller
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Die Brückenteilzeit wurde erst am 1.1.2019 eingeführt. Hiermit kann ein Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit in Teilzeit gehen. Hierdurch erlangt der Arbeitnehmer einen garantierten Anspruch auf Wiedereintritt in die Vollzeittätigkeit.

Nicht jeder Arbeitgeber muss dies aber gewähren. Es gibt entsprechende Anforderungen an den Betrieb. Immerhin gibt es dann keine Begründungspflicht, aber es müssen Fristen beachtet werden und der Antrag hat einige Angaben zu enthalten.

Die Details erfahren Sie in unserem Video.

Das Video wurde erstmals ausgestrahlt auf  TV Mittelrhein und  Westerwald-TV

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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