Rechtsanwalt Marius Saager, Rechtsberater in Koblenz
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Samstag, 02.01.2021

Grundlegendes zum HomeOffice



von
Marius Saager
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Die Corona-Pandemie hat in vielen Bereichen der Arbeitswelt zu einer dynamischen Umsetzung von Maßnahmen geführt, die ohne die Pandemie in diesem Ausmaß sicher noch Jahre auf sich hätten warten lassen. Meetings und Dienstreisen wurden kurzerhand durch Videokonferenzen ersetzt und Mitarbeiter flächendeckend ins Homeoffice „geschickt“. Das Echo auf diese Maßnahmen ist von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite überwiegend positiv ausgefallen. Die Arbeit im Homeoffice wird also auch nach der Pandemie im Fokus bleiben. Wird aus dem Homeoffice gearbeitet, müssen einige Dinge beachtet werden. Der Arbeitgeber muss die Arbeitssicherheit im Homeoffice gewährleisten. Datenschutz und Datensicherheit spielen ebenfalls eine große Rolle. Daher lohnt sich ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Bei einer Tätigkeit aus dem Homeoffice gibt es mehr zu bedenken als man auf den ersten Blick meinen sollte. Der Beitrag soll einen ersten Überblick über verschiedene Aspekte geben, die bei einer Tätigkeit aus dem Homeoffice geregelt werden sollten – am besten in einer schriftlichen Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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