Rechtsanwalt Marius Saager, Rechtsberater in Koblenz
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Mittwoch, 27.11.2024

Sperrzeit von Arbeitslosengeld

Darauf müssen Sie bei der Kündigung achten



von
Marius Saager
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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In unserem neuen Rechtstipp-Video erklärt Fachanwalt Marius Saager, was eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld 1 bedeutet und wann diese verhängt wird. Arbeitnehmer, die ihre Stelle kündigen oder durch einen Aufhebungsvertrag in die Arbeitslosigkeit wechseln, sollten sich rechtzeitig informieren, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Was ist eine Sperrzeit?

Eine Sperrzeit bedeutet, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen bestimmten Zeitraum ruht. In dieser Phase erhält der Arbeitnehmer keine Leistung. Eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen kann eintreten, wenn der Arbeitnehmer durch eigenverantwortliches Handeln zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beigetragen hat – etwa durch Eigenkündigung oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrags.

Wann wird eine Sperrzeit verhängt?

Es gibt drei Hauptsituationen, die eine Sperrzeit auslösen können:

  • Eigenkündigung des Arbeitnehmers – es sei denn, wichtige Gründe, wie etwa gesundheitliche Probleme oder Mobbing, machen die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar.
  • Aufhebungsvertrag – auch hier kann eine Sperrzeit verhängt werden, es sei denn, der Arbeitgeber stellt eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung in Aussicht, und die vertraglichen Bedingungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
  • Verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber – bei solchen Kündigungen wird in der Regel eine Sperrzeit verhängt.
     

Was kann man tun, um eine Sperrzeit zu vermeiden?

In vielen Fällen können Arbeitnehmer eine Sperrzeit umgehen, indem sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses juristisch korrekt gestalten. Ein gerichtlicher Vergleich nach einer Kündigung oder ein optimal ausgearbeiteter Aufhebungsvertrag kann helfen, Nachteile zu vermeiden. In bestimmten Fällen empfiehlt es sich, eine bezahlte Freistellung zu vereinbaren, damit eine verhängte Sperrzeit parallel zur Freistellung läuft.

Unser Tipp: Holen Sie sich frühzeitig rechtliche Beratung, um Ihre Ansprüche bestmöglich zu sichern und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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