Rechtsanwältin Maike Scheller, Rechtsberater in Koblenz
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Montag, 29.04.2024

Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Darf mein Arbeitgeber mich überwachen?



von
Maike Scheller
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rufen Sie mich an: 0261 - 404 99 27
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Im aktuellen Rechtstipps-Beitrag von caspers mock Anwälte erläutert Maike Scheller, Fachanwältin für Arbeitsrecht, die wichtigsten Aspekte des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis:

  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Notwendig nach Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutzgrundverordnung, kann z.B. die Erfüllung von Arbeitgeberpflichten oder die explizite Einwilligung des Arbeitnehmers sein.
  • Freiwilligkeit der Einwilligung: Oft problematisch aufgrund des Über-/Unterordnungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wodurch die Freiwilligkeit der Einwilligung infrage gestellt wird.
  • Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung: Muss immer gegeben sein, mit dem Ziel, so wenig Daten wie nötig zu verarbeiten und das Verbot der Totalüberwachung zu beachten.
  • Beispiele aus der Praxis: Einsatz von Keyloggern, GPS-Überwachung von Dienstfahrzeugen und Videoüberwachung am Arbeitsplatz, mit spezifischen Richtlinien und Ausnahmen für ihre Zulässigkeit.
  • Umgang mit dienstlichen E-Mails: Der Arbeitgeber darf dienstliche E-Mails einsehen, solange keine private Nutzung des Accounts gestattet ist, um nicht gegen das Telekommunikations- und Fernmeldegeheimnis zu verstoßen.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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