Fachanwalt für Arbeitsrecht, Horst-Walter Bodenbach, Rechtsanwalt in Koblenz

Horst-Walter Bodenbach

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht


Koblenz
Frau Fischer
0261 - 404 99 - 27
0261 - 404 99 - 37


Kompetenzen

Kollektivarbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht , Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Transaktionsgeschäft – Mergers & Acquisitions, Due Diligence, Sozialplan und Interessenausgleich, Vertragsgestaltung

Pressestimmen
FOCUS Deutschlands große Anwaltsliste 2015 - Horst-Walter Bodenbach - Arbeitsrecht - zählt für die Redaktion von FOCUS auf Basis einer unabhängigen Datenerhebung zu Deutschlands Top-Privatanwälten. Folgender Bewertungsparameter ging unter anderem ein: Empfehlung von Kollegen.

Am 15.10.2013 erschien FOCUS-Spezial "Deutschlands große Anwaltsliste" mit einer TOP-Platzierung für Herrn Rechtsanwalt Horst-Walter Bodenbach im Arbeitsrecht.

Die Wirtschaftswoche hat Rechtsanwalt Bodenbach im Oktober 2009 unter die 25 Top-Anwälte für Arbeitsrecht in Deutschland gewählt.

Mitgliedschaften
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV

Fortbildungen
(08/2024)

Zukunft des Arbeitsrechts - Worauf sich die Praxis einstellen muss" (06/2024)

Konzern-Arbeitsrecht, Matrix-Strukturen - Kündigungsschutz - Mitbestimmung (10/2022)

Schnittstelle Arbeits-/Sozialrecht (03/2021)

Aufhebungsvertrag und Abfindung (02/2021)

Entgeltflexibilisierung, Vertragsgestaltung und AGB-Kontrolle (02/2021)

Der leidensgerechte Arbeitsplatz im Arbeitsgerichtsprozess: Vom Leistungsantrag über BEM bis zur krankheitsbedingten Kündigung (11/2020)

Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter bei gleichzeitig bestehenden freien Arbeitsplätzen im Unternehmen (08/2020)

BAG: Entgelt 2020 (07/2020)

Arbeitsrechtliche Brennpunkte (06/2020)

Interessenausgleich und Sozialplan - Mustervereinbarungen und Gestaltungsmöglichkeiten (03/2020)

Know-How Schutz als Schutzrecht des geistigen Eigentums und deren Umsetzung in Dienst- und Arbeitsverträgen (09/2019)

Der Aufhebungsvertrag (05/2019)

Frühjahrstagung im Arbeitsrecht (06/2018)

Neueste Rechtsprechung und Gesetzgebung aus dem Sozialversicherungsrecht 2017 (05/2017)

Update Arbeitsrecht (02/2017)

Aktuelles zu Teilzeit, Leiharbeit und befristeten Arbeitsverhältnissen (01/2017)

Brennpunkte im Arbeitsrecht (04/2016)

Frühjahrstagung im Arbeitsrecht (04/2016)

Fallstudie Arbeitsrecht (01/2016)

Die Haftungsprivilegien gemäß §§ 104 ff. SGB VII und ihre Bedeutung im Arbeitsrecht (11/2015)

Fehler im arbeitsgerichtlichen Vergleich – Fallen und Chancen (06/2015)

Bundesarbeitsgericht: Update Kündigungsrecht 2015 (02/2015)

Neues zur Kündigung und Befristung (12/2014)

alle Einträge Update Arbeitsrecht (02/2014)

Frühjahrstagung im Arbeitsrecht 2013 (04/2013)

Gestaltung von Arbeitsverträgen (10/2012)

Aktuelles Arbeitsrecht 2012 (05/2012)

Aktuelle Rechtsprechung zum Tarifrecht, Kündigung aus Anlass von Bagatelldelikten, Neues zum AGG … (10/2011)

Sozial- und Arbeitsrecht "SGB II und III 2011" (05/2011)

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX (03/2011)

Vortragstätigkeiten
Arbeitsrecht

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Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Johann-Peter-Frank-Straße 2, 56070 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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