Rechtsanwalt Ralph Muthers, Rechtsberater in Koblenz
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Montag, 04.07.2022

Arbeitgeber aufgepasst – das Nachweisgesetz ändert sich

Wir prüfen Ihre Arbeitsverträge zur Pauschale



von
Ralph Muthers
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Zum 01.08.2022 sind grundlegende Gesetzesänderungen geplant, die insbesondere das Nachweisgesetz betreffen. Das entsprechende Gesetz zur Änderung des Nachweisgesetzes hat der Deutsche Bundestag am 23.06.2022 verabschiedet, sodass dieses, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats, am 01.08.2022 in Kraft treten wird.

Das Nachweisgesetz existiert in Deutschland bereits seit Juli 1995 und verpflichtet Arbeitgeber bereits jetzt dazu, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrages (z.B. Beginn des Arbeitsverhältnisses, Zusammensetzung und Höhe des Gehalts, vereinbarte Arbeitszeit) spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Bislang hat das Nachweisgesetz in der Praxis aber keine große Rolle gespielt, insbesondere weil es im Falle von Verstößen gegen die Vorgaben des Nachweisgesetzes praktisch keine Sanktionen gab.

Dies ändert sich, wenn der Gesetzesentwurf zum 01.08.2022 wie geplant umgesetzt wird (wovon auszugehen ist, da der Bundestag diesen bereits verabschiedet hat). Die Neuregelung sieht nämlich nicht nur weitere und neue Pflichtinhalte vor, die im schriftlichen Arbeitsvertrag enthalten sein müssen (so muss in der unterzeichneten Niederschrift auch auf vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen und bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf das von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis der Kündigung und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage hingewiesen werden). Die gesetzliche Neuregelung sieht auch eine Geldbuße von bis zu 2.000,00 Euro vor, wenn der Arbeitgeber die Pflichtangaben nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig aushändigt.  

Arbeitgebern ist daher anzuraten, sich mit den neuen Änderungen des Nachweisgesetzes vertraut zu machen und die Arbeitsverträge anpassen zu lassen.

Das arbeitsrechtliche Dezernat der Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB bietet Ihnen als Arbeitgeber die Anpassung der Arbeitsverträge auf das Nachweisgesetz hin zum Preis von 499 EUR netto pro Vertragsmuster zuzüglich Umsatzsteuer an. Wenn Sie mehrere Vertragsmuster zu überarbeiten haben, vereinbaren wir gerne eine individuellen Preis mit Ihnen. 

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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