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In unserem neuen Rechtstipp-Video gibt Rechtsanwalt Johannes Hense wertvolle Einblicke in das Thema „Tiere am Arbeitsplatz“. Die Frage, ob Sie Ihr Haustier mit ins Büro nehmen dürfen, ist nicht nur für Tierfreunde spannend, sondern wirft auch arbeitsrechtlich interessante Aspekte auf.
Weder ein gesetzliches Verbot noch ein gesetzlich festgelegtes Recht regeln die Mitnahme von Tieren ins Büro. In seltenen Fällen kann dies im Arbeitsvertrag thematisiert sein. Kollektive Regelungen wie Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder Hausordnungen können Bestimmungen enthalten, wobei die Mitnahme meist auf einer stillschweigenden Duldung des Arbeitgebers basiert.
Auch wenn der Arbeitgeber über längere Zeit die Mitnahme eines Haustiers erlaubt, entsteht daraus kein dauerhafter Anspruch. Arbeitgeber können diese Entscheidung jederzeit widerrufen, insbesondere bei Störungen oder Beschwerden.
Für Funktionshunde, wie Blindenführhunde oder Diabetikerwarnhunde, bestehen besondere arbeitsrechtliche Überlegungen. Das Interesse des Mitarbeiters überwiegt in der Regel, doch Einzelfallentscheidungen sind möglich.
Wer ein Tier trotz Verbots mitbringt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen – von einer Abmahnung bis hin zur verhaltensbedingten Kündigung bei wiederholtem Verstoß.
Klare Absprachen mit dem Arbeitgeber sind entscheidend, um Konflikte zu vermeiden. Aspekte wie Haftungsfragen und Rücksichtnahme auf Kollegen sollten dabei stets berücksichtigt werden.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.