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Rechtsanwalt Johannes Hense, Rechtsberater in Koblenz
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Dienstag, 18.02.2025

Tiere am Arbeitsplatz

Dürfen Sie Ihren Vierbeiner mit ins Büro nehmen?



von
Johannes Hense
Rechtsanwalt

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In unserem neuen Rechtstipp-Video gibt Rechtsanwalt Johannes Hense wertvolle Einblicke in das Thema „Tiere am Arbeitsplatz“. Die Frage, ob Sie Ihr Haustier mit ins Büro nehmen dürfen, ist nicht nur für Tierfreunde spannend, sondern wirft auch arbeitsrechtlich interessante Aspekte auf.

Gibt es gesetzliche oder kollektive Regelungen zur Mitnahme von Tieren ins Büro?

Weder ein gesetzliches Verbot noch ein gesetzlich festgelegtes Recht regeln die Mitnahme von Tieren ins Büro. In seltenen Fällen kann dies im Arbeitsvertrag thematisiert sein. Kollektive Regelungen wie Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder Hausordnungen können Bestimmungen enthalten, wobei die Mitnahme meist auf einer stillschweigenden Duldung des Arbeitgebers basiert.

Kann eine Duldung widerrufen werden?

Auch wenn der Arbeitgeber über längere Zeit die Mitnahme eines Haustiers erlaubt, entsteht daraus kein dauerhafter Anspruch. Arbeitgeber können diese Entscheidung jederzeit widerrufen, insbesondere bei Störungen oder Beschwerden.

 

Besteht ein Anspruch bei Funktionshunden?

Für Funktionshunde, wie Blindenführhunde oder Diabetikerwarnhunde, bestehen besondere arbeitsrechtliche Überlegungen. Das Interesse des Mitarbeiters überwiegt in der Regel, doch Einzelfallentscheidungen sind möglich.

 

Welche Risiken bestehen bei Verstößen?

Wer ein Tier trotz Verbots mitbringt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen – von einer Abmahnung bis hin zur verhaltensbedingten Kündigung bei wiederholtem Verstoß.

 

Unser Tipp:

Klare Absprachen mit dem Arbeitgeber sind entscheidend, um Konflikte zu vermeiden. Aspekte wie Haftungsfragen und Rücksichtnahme auf Kollegen sollten dabei stets berücksichtigt werden.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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