Donnerstag, 09.10.2025
Bye-bye Gender Pay Gap? Was bedeutet die neue Entgelttransparenzrichtlinie und muss künftig jede*r gleich verdienen?
von
Anna-Lena RauRechtsanwältin
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Die Europäische Union hat mit der Entgelttransparenzrichtlinie ein klares Ziel vor Augen: die Beseitigung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern. Auch wenn in Deutschland bereits das Entgelttransparenzgesetz existiert, zeigt die Praxis, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, um den Gender Pay zu schließen. Hier setzt die EU an und will durch mehr Transparenz beim Thema Gehalt geschlechtsspezifische Entgeltdiskriminierungen beseitigen - dies sogar bereits im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber*innen sollen künftig bereits im Bewerbungsverfahren Auskunft über das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne erteilen und sich nicht mehr nach bisherigen Gehältern der Bewerber*innen erkundigen dürfen.
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Richtlinie ist der Auskunftsanspruch, der Aufschluss über die durchschnittliche Vergütung vergleichbarer Arbeitnehmer*innen geben und unabhängig von der Betriebsgröße bestehen soll.
Die Richtlinie erweitert nicht nur die Rechte für Arbeitnehmer*innen, sie erleichtert auch deren Durchsetzbarkeit: Können Mitarbeitende Tatsachen glaubhaft machen, die das Vorliegen einer Diskriminierung vermuten lassen, soll die Beweislast im Gerichtsprozess auf den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin verlagert werden. Diese müssen unter Umständen Schadensersatz oder Entschädigung zahlen.
Für Unternehmen wird die Richtlinie nicht nur einen erhöhten bürokratischen Aufwand, sondern ggf. auch hohe Kosten bedeuten. Sie sollten frühzeitig überprüfen, ob bereits ein ausdifferenziertes Vergütungssystem besteht und Entgeltunterschiede bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit aufgrund objektiver geschlechtsneutraler Kriterien gerechtfertigt sind.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.