Rufen Sie mich an: 0261 - 404 99 27
E-Mail:
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist auch nach dem Nachweisgesetz nicht erforderlich. Allerdings verlangt das Nachweisgesetz bei mündlichen Arbeitsverträgen diese in gewisser Frist zu dokumentieren. Das Gesetz hat das Ziel, die Transparenz im Arbeitsverhältnis zu erhöhen und die Beweislast für den Fall von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu regeln.
Das Nachweisgesetz in Deutschland ist ein wichtiges Gesetz, das die Rechte von Arbeitnehmern schützt und die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die wesentlichen Vertragsinhalte schriftlich festzuhalten. Arbeitsverträge bedürfen grundsätzlich nicht der Schriftform , das heißt Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich mündlich über die wesentlichen Vertragsinhalte einigen. Jedoch gab es bereits vor dem 1. August 2022 das sogenannte Nachweisgesetz, welches den Arbeitgeber dazu verpflichtete, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Abschluss des mündlichen Vertrags eine schriftliche Niederschrift der wesentlichen Vertragsinhalte zu geben.
Ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz hatte bereits vor der Gesetzesänderung zur Folge, dass die Beweislast im Arbeitsgerichtsprozess umgekehrt wurde. Mit der Gesetzesänderung vom 1. August 2022 wurden jedoch weitere Pflichtinhalte geregelt, die sinnvollerweise in einem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden sollten.
Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitnehmers. Während es vor der Gesetzesänderung ausreichend war, im Arbeitsvertrag lediglich anzugeben, als was der Arbeitnehmer eingestellt wird, muss nunmehr auch die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Kurzen charakterisiert werden. Es reicht also nicht mehr aus, zu schreiben, dass der Mitarbeiter im Bereich Einkauf eingestellt wird, sondern es müssen auch Tätigkeitsmerkmale wie das Aushandeln von Verträgen mit Lieferanten oder Preisverhandlungen im Vertrag aufgenommen werden.
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Regelung von Ruhepausen und -zeiten im Arbeitsvertrag. Wurde hierbei keine explizite Vereinbarung getroffen, empfiehlt es sich, die Ruhepausen Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz einfach in den Arbeitsvertrag zu übernehmen. Nach dem Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitnehmer bei einer werktäglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden Anspruch auf 30 Minuten Pause, von mehr als neun Stunden Anspruch auf 45 Minuten Pause. Des Weiteren muss zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Aufnehmen der neuen Arbeitszeit am darauffolgenden Tag eine Ruhepause von mindestens elf Stunden eingehalten werden.
Schichtarbeiter müssen im Arbeitsvertrag auch über die Ausgestaltung des Schichtsystems informiert werden, einschließlich Schichtlänge, Schichtdauer und unter welchen Voraussetzungen die Schichten geändert werden können. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags betrifft die Kündigung und das Kündigungsverfahren, wie Sie in unserem Video näher erfahren.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.