Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Karin Thillmann, Rechtsanwältin in Koblenz

Karin Thillmann

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Koblenz
Frau Pitzius
0261 - 404 99 - 23
0261 - 404 99 - 91
Bonn
Frau Muss
0228 - 972 798-203
0228 - 972 798-209

Kompetenzen

Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht, Unfallschadensabwicklung, Allgemeine Haftpflicht, z.B. Betriebshaftpflicht, Tierhalterhaftung, Verkehrssicherungspflichten, Versicherungsvertragsrecht

Fortbildungen
Update zum Straßenverkehrsrecht - inkl. Rechtsfragen zu elektronischen Fahrdaten (06/2023)

Gebührenoptimierung im Arbeitsrecht - neu und aktuell (05/2023)

Personalanpassung durch Kündigung und Aufhebungsverträge - Aktuelle Rechtsprechung und Praxis (04/2023)

Update Arbeitsrecht (02/2023)

Reparaturkostenersatz beim Haftpflichtschaden (01/2023)

Deutscher Verkehrsgerichtstag - Mehr Radverkehr mit mehr Verkehrssicherheit (08/2022)

Aktuelles aus den Schnittstellen Arbeits- und Sozialrecht (06/2022)

Fahrerlaubnis und Führerschein im Straf- und Bußgeldrecht (03/2022)

Update Arbeitsrecht (02/2022)

Der Sachschaden in der verkehrszivilrechtlichen Praxis (01/2022)

Verkehrsunfallrecht (09/2021)

RVG in Verkehrssachen (09/2021)

Einkommensausfälle bei Verletzung und Tötung (06/2021)

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (06/2021)

Statusentscheidungen und andere Problembereiche im Sozialversicherungsrecht 2020 (04/2021)

Home-Office 2021/Teilzeit (04/2021)

Update Arbeitsrecht (02/2021)

Die Haftungsprivilegien gem. §§ 104 ff. SGB VII (10/2020)

Krankenakte und Diagnose lesen und verstehen (09/2020)

Arbeitsrecht aktuell 2020 (08/2020)

Verkehrsunfallrecht (07/2020)

58. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (01/2020)

Aktuelles aus der verkehrszivilrechtlichen Praxis - ausgewählte Fragen zu Haftungsbegründung und (Sach-)  Schadensersatz (09/2019)

Berücksichtigung Schnittstelle Arbeits- und Sozialrecht: Aktuelles zum SGB II unter besonderer sozialrechtlicher Folgen arbeitsrectlicher Entscheidungen  (09/2019)

alle Einträge Der Aufhebungsvertrag (05/2019)

Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses  (03/2019)

Verkehrsunfallrecht (02/2019)

54. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (01/2019)

Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsförderungsrecht (SGB III) und zu ausgewählten Gebieten des Sozialversicherungsrechts (05/2018)

Aktuelles aus dem Sozialversicherungsrecht - Flexirenten (04/2018)

Update Arbeitsrecht (02/2018)

Versicherungsvertragsrecht: Der Todesfall im Personenschaden (02/2018)

Aktuelles zum Sachschaden im Straßenverkehrsrecht (02/2018)

Aktuelles zum Sachschaden im Straßenverkehrsrecht (02/2018)

56. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar - Arbeitskreis III: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (01/2018)

Aktuelle Rechtsprechung zum Personenschaden (06/2017)

Aktuelle Fragen aus dem Straßenverkehrshaftungsrecht (05/2017)

Schnittstelle Arbeitsrecht / Sozialrecht (03/2017)

Update Arbeitsrecht (02/2017)

55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (01/2017)

Atypische Arbeitsverhältnisse - Aktuelles zu Teilzeit, Leiharbeit und befristeten Arbeitsverhältnissen (01/2017)

Versicherungsrecht aktuell (10/2016)

Das medizinische Sachverständigengutachten im Gerichtsverfahren (05/2016)

Update Arbeitsrecht (02/2016)

Amts- und Staatshaftungsrecht - Verkehrssicherungsrecht, -pflichten (02/2016)

54. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (01/2016)

Fallstudie Arbeitsvertrag (01/2016)

Aktuelles aus dem Schadensersatzrecht (09/2015)

Neues aus dem Sozialversicherungsrecht (06/2015)

Fehler im arbeitsgerichtlichen Vergleich - Fallen und Chancen (06/2015)

Aktuelle Entwicklungen im Verkehrsrecht RAK Koblenz (05/2015)

Streitpunkt Vermögen: Update Arbeitsrecht (02/2015)

53. Deutsche Verkehrsgerichtstag (01/2015)

Erwerbsschaden (01/2015)

Neues aus dem Sozialversicherungsrecht (05/2014)

Update Arbeitsrecht (02/2014)

Verkehrsunfallrecht: Problematische Personenschäden (02/2014)

52. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar - Arbeitskreis II: Problemfeld Schmerzensgeld (01/2014)

Aktuelles aus dem Schadenrecht und Kasko (01/2014)

Verkehrsunfallrecht - Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (06/2013)

Update Arbeitsrecht (02/2013)

Schadenmanagement der Rechtsschutzversicherer im Verkehrsrecht (01/2013)

Aktuelle Fragen zum Sozialversicherungsrecht (01/2013)

Arbeitsrechtliches Teilzeit- und Befristungsrecht (03/2012)

Der Abfindungsvergleich bei einem Personenschaden (02/2012)

Update Arbeitsrecht (02/2012)

Update Arbeitsrecht (02/2012)

50. Deutscher Verkehrsgerichtstag Goslar (01/2012)

Schadensersatzrecht bei Verkehrsunfällen - aktuelle Rechtsprechung des BGH (11/2011)

Schadensersatz bei Haushaltsführungsschaden/ Verdienstausfall (06/2011)

SGB II und III 2011 (05/2011)

Update Arbeitsrecht (02/2011)

49. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (01/2011)

Sprachen
Englisch

Digitale Visitenkarte

Kontaktformular


Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



Anwälte finden