Rechtsanwältin Maike Scheller, Rechtsberater in Koblenz
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Freitag, 03.07.2020

Corona-Themen der letzten Monate aus dem Arbeitsrecht



von
Maike Scheller
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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In den vergangenen Monaten hatten unsere Anwälte und Fachanwälte im Arbeitsrecht viel zu tun, denn Corona führt insbesondere hier zu einer Vielzahl von Fragestellungen.

Wir geben einen Überblick, was besonders häufig gefragt wurde.

Wer sich zum Beispiel mit dem Corona-Virus infiziert hat, wird vom Arzt krankgeschrieben, so dass die normalen Rechtsfolgen einer Krankschreibung eingreifen. Hier ist die Entgeltfortzahlung und danach der Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse zu nennen.

Wer allerdings nur Angst hat, sich bei Kollegen vor dem Corona-Virus anzustecken, hat kein Recht zu Hause zu bleiben. Es bleibt dem Arbeitgeber überlassen, ob er Homeoffice anordnet, wenn er ihn mit den dafür erforderlichen Mittel ausstattet. Es gibt aber Ausnahmen, wenn zB. ein bestimmter Arbeitsort im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

In einer Quarantänesitation bekommt der Arbeitnehmer eine Entschädigungszahlung von seinem Arbeitgeber, wenn der Betrieb von der Aufsichtsbehörde geschlossen wird. Der Arbeitgeber holt sich dieses Geld später von der Behörde wieder, muss aber eine 3-Monats-Frist beachten.

In der Kinderbetreuungszeit, in der der Arbeitnehmer nicht arbeiten kann, weil er zu Hause Kinder betreuen muss, besteht nur für eine nicht erhebliche Zeit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Viele nehmen jetzt wieder Reisen auf. Es wird daher erneut zu Fällen kommen, in denen ausländische Behörden Quarantäne für die Reisenden anordnen. Entschädigungsansprüche gegen den deutschen Staat bestehen dann nicht. Nur für kurze Zeit gibt das deutsche Recht einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Mehr Details erfahren Sie im Video.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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