Rechtsanwalt Ralph Muthers, Rechtsberater in Koblenz
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Freitag, 04.03.2016

Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers – Umfang, Entstehen und Verfall



von
Ralph Muthers
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage. Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsleistung an 5 Arbeitstagen in der Woche erbringen, haben damit einen zwingenden jährlichen Urlaubsanspruch von 20 Urlaubstagen.  Der volle Urlaubsanspruch wird im ersten Dienstjahr nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. In den Folgejahren muss keine erneute Wartezeit erreicht werden, sodass bereits am ersten Tag eines Kalenderjahres der Jahresurlaub in voller Höhe entsteht.

Der jährliche Urlaubsanspruch muss grundsätzlich bis zum 31.12. des Jahres realisiert werden, ansonsten verfällt er. Nur ausnahmsweise erfolgt eine Übertragung des Urlaubs in das Folgejahr.

Hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Resturlaubsansprüche, kann er deren Auszahlung verlangen.

 

Das Video wurde erstmals ausgestrahlt auf TV Mittelrhein und Westerwald-TV

 

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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