Fachanwälte
Was sind das für Typen?
Fachanwälte haben eine umfangreiche Ausbildung und Erfahrung in ihrem jeweiligen Rechtsgebiet und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um als Fachanwalt zertifiziert zu werden. In Deutschland müssen Anwälte zunächst eine allgemeine juristische Ausbildung absolvieren und danach mindestens drei Jahre in ihrem Fachbereich arbeiten. Fachanwälten wurde anschließend nach dem Nachweis theoretischer Ausbildung und praktischer Erfahrung der Titel Fachanwalt in dem jeweiligen Gebiet verliehen. Eine Vielzahl unserer Anwälte sind entsprechend qualifiziert.
Die Vorteile eines Fachanwalts sind vielfältig. Zum einen bietet ein Fachanwalt eine umfassende Expertise in seinem Rechtsgebiet, die es ihm ermöglicht, die Interessen seiner Mandanten gezielt zu vertreten. Zum anderen kann ein Fachanwalt bei speziellen Rechtsfragen seines Fachanwaltsgebiets oft schneller und effektiver arbeiten als ein Allgemeinanwalt, da er sich besonders mit einem bestimmten Rechtsgebiet beschäftigt und über ein tiefes Verständnis der einschlägigen Gesetze und Verfahrensweisen verfügt.
Auch die Mandanten profitieren von einem Fachanwalt, da sie sicher sein können, dass ihre Anliegen von einem Anwalt bearbeitet werden, der vertiefte Kenntnisse im jeweiligen Rechtsgebiet erworben hat. Zudem haben Fachanwälte oft ein Netzwerk von Spezialisten in ihrem Fachgebiet, auf das sie zurückgreifen können, um komplexe Fälle zu lösen. In unserer Kanzlei sind viele Fachanwaltschaften mit mehreren Anwälten besetzt, um diesen fachlichen Austausch bereits kanzleiintern abbilden zu können.
Ein weiterer Vorteil von Fachanwälten ist, dass sie von den Gerichten und Behörden oft als kompetente und vertrauenswürdige Experten angesehen werden. Dies kann in bestimmten Fällen von Vorteil sein, da es dazu beitragen kann, dass der Fall schneller und effektiver bearbeitet wird.
Fachanwälten unterliegen besonderen Fortbildungspflichten.
Die Fortbildungspflicht ist ein wichtiger Bestandteil zur Aufrechterhaltung einer Fachanwaltschaft. Fachanwälte müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Die Fortbildungspflicht ist in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Demnach müssen Fachanwälte in jedem Kalenderjahr mindestens 15 Stunden an Fortbildungen in ihrem Fachgebiet teilnehmen. Dabei müssen die Fortbildungen inhaltlich auf das jeweilige Rechtsgebiet bezogen sein und eine praktische und theoretische Vertiefung des Fachwissens beinhalten. Die Erfüllung ist jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die Fortbildungspflicht hat auch Sanktionen bei Nichterfüllung. Wer die Fortbildungspflicht nicht erfüllt, kann seinen Fachanwaltstitel verlieren.