Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Dr. jur. Marc Fornauf, Rechtsanwalt in Koblenz

Dr. jur. Marc Fornauf

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Koblenz
Frau Krauskopf
0261 - 404 99 - 761
0261 - 404 99 - 781
Frankfurt
Frau Reißmann
069 - 247 53 99-94-30
069 - 247 53 99-22

Kompetenzen

Verteidigung und Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen in den Bereichen Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsstrafrecht

Zusatzqualifikationen
Promotion (2010) am Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Gutachter: Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht und Prof. Dr. Wolfgang Naucke)

Lehrbeauftragter am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (seit 2010) -> Aktuelles

Wissenschaftliche Tätigkeit bei Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht (Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht) am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (2006-2011)

Auszeichnungen
Teil unseres Strafrechtsteams, das 2017 von der Zeitschrift "Lawyers Monthly" zur "Law Firm of the Year Criminal Law" gekürt wurde.

Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein (DAV)

Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV

Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV

Frankfurter Juristische Gesellschaft

Fortbildungen
Betriebsprüfung im Grenzbereich zur Steuerhinterziehung, Abwehr- und Verhandlungsstrategien (11/2023)

Update für das steuerstrafrechtliche Mandat - aktuelle Rechtsprechung für die Steuerstrafverteidigung (11/2023)

Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Verkehrsstrafrecht und zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten (04/2023)

Zwangsmaßnahmen im Steuerstrafrecht (03/2023)

Update für das steuerstrafrechtliche Mandat! Aktuelle Rechsprechung für die Steuerstrafverteidigung (09/2022)

Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht (05/2022)

Verteidigung gegen Maßnahmen der Vermögensabschöpfung (04/2022)

Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik (04/2022)

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (11/2021)

Verteidigungsstrategie im Steuerstrafverfahren (11/2021)

Praxisfragen des Arbeitsstrafrechts (10/2021)

Update zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) (09/2021)

Das Mandat im Steuerstrafrecht (05/2021)

Straf- und steuerstrafrechtliche Risiken in Krise und Insolvenz (03/2021)

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (11/2020)

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und aktuelle Rechtsfragen aus dem Strafrecht und Strafprozessrecht (11/2019)

Vorbereitung der Hauptverhandlung aus revisionsrechtlicher Sicht  (11/2019)

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Strafverfahrensrecht (09/2019)

Grundzüge des internationalen Steuerrechts (01/2019)

Der Steuerfahndungsfall: Beratungsstrategien bei Steuerhinterziehung (11/2018)

Arbeitgeberstrafrecht: strafrechtliche Risiken - spezialgesetzliche Hintergründe - Risikomanagement (06/2018)

Allgemeines Abgabenrecht, Verfahrensrecht (AO, FGO) (01/2018)

9. Petersberger Tage - Welche Reformen braucht das Strafrecht? (03/2017)

Fehler im Ermittlungsverfahren (03/2017)

alle Einträge Juristische und technische Verteidigungsstrategien in Verkehrs-OWi-Verfahren (10/2016)

Beweis- und Beweisantragsrecht und Beweisverwertung (10/2016)

Kriminaltechnik im Strafverfahren (05/2015)

Steuerstrafrecht (12/2014)

Aktuelles zum Revisionsrecht (06/2014)

Die erfolgreiche Rechtsbeschwerde bei Fahrverbot (03/2013)

Theoretischer Fachanwaltskurs für Strafrecht (01/2013)

Veröffentlichungen
Behandlung von Kryptowährungen in privaten Veräußerungsgeschäften und Umtausch von einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung in der Einkommensteuer

Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig...

Promillegrenzen in der Übersicht

Unfallflucht wird offenbar zum Volkssport?

Ärzte: Droht der Verlust der Approbation bei strafrechtlichen Ermittlungen?

Neue Regeln im Umgang mit Waffen

Die Marginalisierung der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt im System des Strafrechts, Dissertation, Frankfurt am Main 2010, Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien, Band 126, ISBN 978-3-631-61340-5 Beschreibung: Aus pointierter straftheoretischer, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Position wird die Bedeutung der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt als Garant eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens hervorgehoben, weil nur sie in Korrelation mit der Gewaltenteilung die Machtbegrenzung des Staates zu sichern vermag. Es werden Entwicklungslinien im Strafrecht dargestellt, die das Ersetzen des rechtsstaatlichen Strafrechts durch ein rechtlich anspruchsloses, opportunes und konsensorientiertes Präventionsparadigma belegen. Als Folge wird die Marginalisierung der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt resümiert, weil das moderne Präventionsstrafrecht primär auf Effizienz und Flexibilisierung angelegt ist, nicht aber auf Prinzipienorientierung.

Die Wiederaufnahme nach § 79 BVerfGG unter dem Blickwinkel der Sicherungsverwahrung - ein Mittel zur Wiedererlangung verfassungswidrig entzogener Freiheit in StraFo 2014, S. 284-290

Die Neuheit bereits erörterter Tatsachen im Wiederaufnahmeverfahren, in StraFo 2013, S. 235-240

Die Untreuestrafbarkeit von GmbH-Geschäftsführer und Limited-Director im Vergleich, in GmbHR 2013, S. 125-132

Sicherungsverwahrung als Verfassungsauftrag, in ZRP 2011, S. 89

Die Unabhängigkeit der Dritten Gewalt im rechtsstaatlichen Strafrecht, in KritV 2010, S. 217-232

Rezension zu Charchulla/Ernst, Referendarausbildung in Strafsachen, Stationspraxis - Klausurtechnik – Aktenvortrag, 2. Auflage, Heidelberg 2010, in ZJS 2011, S. 191

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Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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