Fachanwalt für Vergaberecht, Oliver Weihrauch, Rechtsanwalt in Bonn

Oliver Weihrauch

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht

Bonn
Frau Muss
0228 - 972 798 - 203
0228 - 972 798 - 210
Koblenz
Frau Kaiser-Thorn
0261 - 404 99-26
0261 - 404 99-36

Kompetenzen

Öffentliches Wirtschaftsrecht, Vergaberecht, Baurecht, Immobilienrecht

Ehrenämter
Ortsbürgermeister Oberhonnefeld-Gierend

Mitgliedschaften
Forum Vergabe

Deutsches Vergabenetzwerk

Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein

Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein

Deutsche Gesellschaft für Baurecht

Wirtschaftsforum Rengsdorf

Kölner Anwaltverein

Veröffentlichungen
Weihrauch (Hrsg.), „Vergabe von Energienetzkonzessionen – Wettbewerbliches Vergabeverfahren – Konzessionsvertrag – Rechtsschutz“ in Zusammenarbeit mit dem Forum Vergabe e.V.. In Vorbereitung: erscheint im Bundesanzeigerverlag.

Meyer-Hofmann/Riemenschneider/Weihrauch (Hrsg.); „Public Private Partnership – Gestaltung von Leistungsbeschreibung, Finanzierung, Ausschreibung und Verträgen in der Praxis“, Carl-Heymanns-Verlag Köln, 2. Auflage 2007

Weihrauch/Riemenschneider, „Britische Erfahrungen mit PPP am Beispiel von Justizvollzugsanstalten“, Public Private Partnership Jahrbuch 2005, Gemeinsames Jahrbuch von FINANCE und ConVent, hrsg. von Detlef Knop, Seite 115 - 119

Meyer-Hofmann/Riemenschneider/Weihrauch (Hrsg.); „Public Private Partnership – Gestaltung von Leistungsbeschreibung, Finanzierung, Ausschreibung und Verträgen in der Praxis“, Carl-Heymanns-Verlag Köln, 1. Auflage 2005

Weihrauch/Meyer-Hofmann, „Vergabepraxis“, Otto-Schmidt Verlag, Köln, 2003

Leinemann/Weihrauch, „Die Vergabe öffentlicher Aufträge“, Carl Heymanns Verlag, 1. Auflage 1999

Buchautor und Herausgeber von Fachpublikationen zu den Bereichen Vergaberecht, Bau- und Architektenrecht, Public Private Partnership-Projekte.

Mitautor und -herausgeber des Buches "Vergabe öffentlicher Aufträge", Carl Heymanns Verlag, Köln, 1999, 1. Auflage

Mitautor und -herausgeber des Buches "Vergabepraxis", Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, 2003

Mitautor und -herausgeber des Buches "Public-Private-Partnership", Carl Heymanns Verlag, Köln, 2005/2008, 1. und 2. Auflage

VergabeRechtForum

Unklarheiten und Fehler in öffentlichen Ausschreibungen

Rahmenvereinbarungen bei öffentlichen Aufträgen und aktuelle Rechtsprechung vom Oberlandesgericht Koblenz

Preissteigerungen und verlängerte Lieferzeiten bei öffentlichen Auftraggebern unter Anwendung des Vergaberechts

Die Prüfung von Vergaberechtsentscheidungen in Rheinland-Pfalz

Vergaberecht und Müllgebühren

Neue Wertgrenzen im Vergaberecht und Vereinfachung des Schadensersatzanspruchs für den unterlegenen Bieter

Vergaberecht - Kalkulation und KISS-Grundsatz

Unregelmäßigkeiten Vergaberecht 2017

Beendigung eines Vergabeverfahrens ohne Zuschlag und Schutz der Bieter

Zuschlag im Vergaberecht - welche Kriterien gelten?

Videobeitrag zum Schadensersatz im Vergaberecht, insbesondere entgangener Gewinn

Videobeitrag zu einer BGH-Entscheidung, die sich mit der Unwirksamkeit von untergeschobenen Willenserklärungen beschäftigt

Vergaberecht - Quartalsbericht 01/2013(pdf, 2 MByte, Rechtsanwalt Oliver Weihrauch)

alle Einträge Grenze der Änderung des Beschaffungsgegenstandes 

Zum Beurteilungsspielraum bei Vergabeentscheidungen

Bewerbung von kleinen und mittleren Betrieben um Vergaben (Video)

Weihrauch, „Untergeschobene Willenserklärungen sind unbeachtlich“, BGH, Urt. v. 14.05.2014 – VII ZR 334/12, Vergabeblog.de vom 24. Juli 2014, Nr. 19701

Weihrauch, „Zu den Voraussetzungen der Vergabe eines teilgekündigten Projektsteuerungsvertrages im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb“, OLG Naumburg, Beschl. v. 14.03.2014 – 2 Verg 1/14, Vergabeblog.de vom 6. Juli 2014, Nr. 19516

Weihrauch, „Einschränkung im Angebotsbegleitschreiben führen zum Angebotsausschluss!“, VK Sachsen, Beschluss vom 29.01.2014 - 1/SVK/041-13, vpr-online 2014, Werkstatt; Vergaberechtsforum.de

Weihrauch, „Strenge Dokumentationspflichten für Verhandlungsverfahren nach VOF“, VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.09.2013 – 2 VK 12/13, HDI Ing Letter Mai 2014, S. 12

Weihrauch, „Auch im Verhandlungsverfahren nach der VOF besteht kein Anspruch auf Verhandlungen“, VK Sachsen, Beschluss vom 20.12.2013 – 1/SAVK/042-13, HDI Ing Letter Mai 2014, S. 11

Weihrauch, „Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was Bess`res findet …“, OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.02.2014 – Verg 2/14, www.vergabeblog.de, 23.04.2014

Weihrauch, „Bei der Vorbereitung der Ausschreibung Fehler gemacht? Die Aufhebung der Ausschreibung ist dann kein “Heilmittel”!“, OLG Naumburg, Beschluss v. 27.02.2014 – 2 Verg 5/13, www.vergabeblog.de, 13.04.2014

Weihrauch, „Hinweise zur Gestaltung ein- oder zweistufiger Vergabeverfahren bei der Auswahl privater Partner einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft und der nachfolgenden Vergabe von Wegekonzessionen“, OLG Düsseldorf, Beschluss v. 04.02.2013 – Verg 31/12, VergR 2014, 197 und www.vergabeblog.de, 30.03.2014

Weihrauch, „Die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt im Aufklärungsgespräch ist bindend.“, OLG München, Beschluss vom 25.11.2013 - Verg 13/13, VPR 2014, 69 und HDI-ING Letter März 2013, S. 10 f.

Weihrauch, „Vergabestelle muss falsch angegebene Steuer- und Abgabensätze korrigieren!“, VK Nordbayern, Beschluss vom 29.10.2013 - 21.VK-3194-42/13, VPR 2014, 14

Weihrauch, „Statt Änderung des Beschaffungsgegenstands nach Zuschlag: Aufhebung der Ausschreibung!“, VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.02.2013 - VK 1-35/12, VPR-online, 08.03.2013

Weihrauch, „Stromkonzessionen: Treu und Glauben bestimmen das Vergabeverfahren!“, LG Köln, Urteil vom 07.11.2012 - 90 O 59/12, IBR 2013, 1115

Weihrauch, „Preis zu hoch? Sachgerechte Prognose ist Voraussetzung für Angebotsausschluss!“, OLG München, Beschluss vom 07.03.2013 - Verg 36/12, IBR 2013, 430 Weihrauch, „Zur Erosion des Rechtsschutzes im Vergaberecht“, VergabeRechtsForum.de, Quartalsbericht 1 | 2013, Leitartikel

Weihrauch, „Vorzeitige Löschung aus Korruptionsregister: Wann ist ein Bieter wieder "zuverlässig?“, VG Berlin, Beschluss vom 09.08.2013 - 4 L 456.13, VPR 2013, 127 und HDI-ING Letter Dezember 2013, S. 10

Weihrauch, „Eingangsvermerk unzureichend: Bieter erhält Schadensersatz!“, OLG Naumburg, Urteil vom 01.08.2013 - 2 U 151/12, VPR 2013, 124

Weihrauch, „VOF: Unterkriterien und Gewichtungsregelungen sind festzulegen und bekanntzumachen!“, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2012 - Verg 1/12, IBR 2013, 106

Weihrauch, „Nebenangebote für Gesamtleistung zugelassen: Auch Nebenangebot für Teilleistungen möglich!“, VK Lüneburg, Beschluss vom 02.08.2012 – VgK 24/2012, IBR 2013, 100

Weihrauch, „Festlegung des Auftragsbeginns kann gegen Vergaberecht verstoßen!“, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 Verg 4/13, VPR 2013, 90 und HDI-ING Letter Oktober 2013, S. 9 f.

Weihrauch, „ Ausfallsicherheitskonzept: Eignungs- oder Zuschlagskriterium?“ OLG Düsseldorf, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 - Verg 4/13, VPR 2013, 89 und HDI_ING Letter Oktober 2013, S. 10

Weihrauch, „Preis zu hoch? Sachgerechte Prognose ist Voraussetzung für einen Angebotsausschluss.“, OLG München, Beschluss vom 07.03.2013 – Verg 36/12 -, VPR 2013, 48

Weihrauch, „Eignung; Referenzen; Vergleichbarkeit; Beurteilungsspielraum, Vervollständigung von Nachweisen; Eignungsleihe; Verpflichtungserklärung; Unterkostenangebot; Antragsbefugnis“, OLG München, Beschluss vom 12.11.2012 – Verg 23/12 („Hausmüll und Altpapier“), VergR 2013, 513-514

Weihrauch, „Statt Änderung des Beschaffungsgegenstands nach Zuschlag: Aufhebung der Ausschreibung!“, VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.02.2013 - VK 1-35/12, VPR 2013, 11 und HDI INGLetter, Mai 2013, S. 11 f.

Weihrauch, „Stromkonzessionen: Treu und Glauben bestimmen das Vergabeverfahren!“ , LG Köln, Urteil vom 07.11.2012 - 90 O 59/12, IBR 2013, 1115

Weihrauch, „Unterkriterien und Gewichtungsregelungen sind festzulegen und bekanntzumachen!“, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2012 - Verg 1/12, IBR 2013,106

Weihrauch, „Nebenangebote für Gesamtleistung zugelassen: Auch Nebenangebot für Teilleistungen möglich!“, VK Lüneburg – Beschluss vom 02.08.2012 - VgK-24/2012, IBR 2013, 100

Weihrauch, „Umwelt- und Fairhandelszeichenin der Leistungsbeschreibung“, EuGH, Urteil vom 10.05.2012 - Rs. C-368/10, HDI INGLettet Juli/August 2012, S. 8 Weihrauch, „Unzulässige Mischkalkulation – demnächst ein Ausnahmefall?“, KG, Beschluss vom 14.08.2012, Verg 8/12, HDI INGLetter, Oktober 2012, S. 10

Weihrauch, „Angebot unklar: Keine Aufklärungspflicht des Auftraggebers!“ , EuGH, Urteil vom 29.03.2012 – Rs. C-599/10, IBR 2012, 279

Weihrauch, „Auftraggeber muss Unterpreisangebot vor Angebotsausschluss aufklären!“ , EuGH, Urteil vom 29.03.2012 – Rs. C-599/10, IBR 2012, 278

Weihrauch, „Zusammenrechnung aufgeteilter Honorare“, EuGH, Urteil vom 15.03.2012 - Rs. C-574/10, HDI INGLetter Mai 2012, S. 9 f.

Weihrauch, „Rügeobliegenheit erst bei begangenem Verstoß!“, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2011 – Verg 25/11, IBR 2012, 1208

Weihrauch, „Angebotswertung nach § 20 VOF: Vergleichendes Bieterranking erforderlich!“, VK Hessen, Beschluss vom 07.10.2011 - 69d-VK-34/2011 (nicht bestandskräftig), IBR-Beitrag (Werkstatt)

Weihrauch „Rechtssicher und praktikabel – Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen“, BehördenSpiegel Juni 2011, S. 42

Weihrauch, „Nachprüfungsentscheidung nur im Hinblick auf Verletzung von Vergaberecht bindend!, KG, Urteil vom 20.05.2011 - 7 U 125/10, IBR-Beitrag (Werkstatt)

Weihrauch, „Verbundene Unternehmen: Kein Geheimwettbewerb ohne "chinese walls"!“, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 1/11, IBR 2011, 1226

Weihrauch, „De-facto-Vergabe: Unwirksamkeit auch bei mehreren Verhandlungspartnern!“, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 33/11, IBR 2011, 717

Weihrauch, „Änderung der Verdingungsunterlagen: Angebot zwingend auszuschließen!, VK Lüneburg, Beschluss vom 14.01.2011 - VgK-63/2010, IBR 2011, 542

Weihrauch, „Rügepflicht nur bei Kenntnis, nicht bei bloßer Vermutung!“, OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.10.2010 - 11 Verg 7/10, IBR 2011, 240

Weihrauch, „Abänderndes Zuschlagsschreiben ist neues Angebot: Ohne Annahme kein Vertrag!“, KG, Urteil vom 20.05.2011 - 7 U 125/10, IBR 2011, 392

Weihrauch, „Mehrfachangebot: Ausschluss trotz Zustimmung der Vergabestelle!“, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2010 - Verg 50/10, IBR 2011, 230

Weihrauch, „VOF: Wann sind nicht bekannt gemachte Zuschlags- und Gewichtungskriterien zulässig?“, OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.10.2010 - 11 Verg 7/10, IBR 2011, 163

Weihrauch, „Wettbewerbsbeschränkende Abrede: Ausschluss nur bei gesicherter Erkenntnis!“ OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2010 - 13 Verg 12/10, IBR 2011, 160

Weihrauch, „Eignungsprüfung trotz fehlender Seite bei Referenzangaben?“, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - 15 Verg 4/10, IBR 2011, 106

Weihrauch, „Bau-ARGE: Zahlungsplan kann einer Durchsetzungssperre entgegenstehen!“, OLG Dresden, Urteil vom 10.03.2010 - 6 U 453/09, IBR 2011, 24

Weihrauch, „Darlegungslast zwischen drohendem Schaden und Kausalität“, OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2010 - 13 Verg 3/10, IBR 2010, 1382

Weihrauch, „Keine formalistische Angebotsauswertung!“, VK Sachsen, Beschluss vom 06.07.2010 - 1/SVK/013-10, IBR 2010, 1380

Weihrauch, „Antragsrücknahme und Erstattung der Kosten des Beigeladenen“, OLG Celle, Beschluss vom 29.06. 2010 - 13 Verg 4/10, IBR 2010, 1379

Weihrauch, „Zweck des Vertraulichkeitsgebots begrenzt die Geheimhaltungspflicht!“, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - 15 Verg 4/10, IBR 2010, 1378

Weihrauch, „Bieterausschluss wegen Mischkalkulation nur nach Angebotsaufklärung!“, VK Nordbayern, Beschluss vom 17.11.2009 - 21.VK-3194-50/09, IBR 2010, 1265

Weihrauch, „Telefax-Rüge an Gründonnerstag 19:24 Uhr: Wann gilt sie als zugegangen?“, VK Sachsen, Beschluss vom 06.07.2010 - 1/SVK/013-10, IBR 2010, 712

Weihrauch, „Eignungsnachweis: Unzumutbarkeit nur bei Nachweis ohne jeden sachlichen Grund!“, OLG Koblenz, Beschluss vom 04.10.2010 - 1 Verg 8/10, IBR 2010, 707

Weihrauch, „Unterkostenangebot: Kein Ausschluss ohne ordnungsgemäße Aufklärung!“, OLG Celle, Beschluss vom 30.09.2010 - 13 Verg 10/10, IBR 2010, 649

Weihrauch, „Unterpreisangebot: Unangemessenheit muss ohne detaillierte Prüfung ins Auge springen!“, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - 15 Verg 4/10, IBR 2010, 588

Weihrauch, „Berater/Sachverständige im Vergabeverfahren: Bis zu welcher Grenze dürfen sie mitwirken?“, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - 15 Verg 4/10, IBR 2010, 583

Weihrauch, „VOF: Ohne Hinweis keine 15-Tage-Frist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB!“, OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2010 - 13 Verg 3/10, IBR 2010, 415

Weihrauch, „Dokumentationspflichten aus § 18 VOF“, OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2010 - 13 Verg 3/10, IBR 2010, 414

Weihrauch, „Losaufteilung darf nicht zu Qualitätsverlust führen!“, OLG Celle, Beschluss vom 26.04.2010 - 13 Verg 4/10, IBR, 2010, 349

Weihrauch, „Landesbetrieb Straßenbau NRW: Kostenfreiheit im Nachprüfungsverfahren!“, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2009 - Verg 20/09, IBR 2010, 57

Weihrauch, Klage einer ARGE gegen den Bürgen eines Gesellschafters: Zuständigkeit der Zivilkammer!“, OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2005 - 5 W 80/05, IBR 2008, 1139

Weihrauch, „Werklohnklagen gegen ARGE: Kammer für Handelssachen zuständig!, KG, Beschluss vom 14.02.2008 - 2 AR 3/08, IBR 2008, 487

Weihrauch, „Durchsetzungssperre: Im Regelfall kein Ausgleichsanspruch der Mitgesellschafter einer BGB-Gesellschaft untereinander!“, OLG Koblenz, Urteil vom 25.04.2006 - 1 U 1026/04, IBR 2007, 1156

Weihrauch, „Abweichung vom Gebot der Produktneutralität kann gerechtfertigt sein!“, VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2006 - VK-SH 25/06, IBR 2007, 1138

Weihrauch, „Bauerrichtung durch GbR: Förderungspflicht trotz Leistungsstörungen im Innenverhältnis“, OLG Koblenz, Urteil vom 12.07.2006 - 1 U 1322/05, IBR 2007, 1029

Weihrauch, „Vertragserfüllungsbürgschaft einer ARGE dient nicht der Absicherung der Gesellschafter untereinander!“, OLG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 17 U 20/06, IBR 2007, 679

Weihrauch, „Schadensersatz bei Fehlern im Vergabeverfahren: Amts- und Landgerichte sind sachlich zuständig!“, OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2007 - 4 AR 24/07, IBR 2007, 458

Weihrauch, „Unvollständige Angebote – Praktische Relevanz – Rechtsfolgen - - offene Fragen“, Dokumentation eines Vortrags auf dem Speyerer Vergaberechtstag 2006, VergR 2007, 430

Weihrauch, „Aufschiebende Wirkung der Beschwerde auch bei Aufhebung der Ausschreibung möglich!“, OLG München, Beschluss vom 24.05.2006 - Verg 12/06, IBR 2006, 1462

Weihrauch, „Dienstleistungskonzession: Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet“ Kommentierung des Beschluss des OVG NRW vom 4.05.06 - 15 E 453/06 -, IBR 2006, 1405

Weihrauch, „Anmerkungen zum Beschluss des OLG München vom 24.05.2006 – Verg 10/06 – (Mischkalkulation; Auslegung von Verdingungsunterlagen; reduzierte Einheitspreise; Preisnachlass ohne Bedingung) , VergabeR 2006, 933, 939

Weihrauch, „Vergabe unterhalb der Schwellenwerte: Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten?“ OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.09.2006 - 2 B 11024/06, IBR 2006, 685

Weihrauch, „Vergabe unterhalb der Schwellenwerte: Verwaltungsrechtsweg eröffnet!“ Kommentierung des OVG NRW, Beschluss vom 11.08.2006 – 15 E 880/06 -, IBR 2006, 630

Weihrauch, „Abweichende Angaben zur Umsatzsteuer führen zwingend zum Ausschluss!“ Kommentierung des Beschlusses der VK Sachsen vom 16.09.2005 – 1/SVK/114-05 -, IBR 2006, 584

Weihrauch, „Unterschwellenwertvergabe: Weder Zuschlagsverbot noch Vorabinformationspflicht“ Kommentierung des Beschlusses des OLG Dresden vom 25.04.2006, 20 U 467/06, IBR 2006, 463.

Weihrauch, „Rechtsschutz bei einer Vergabe unterhalb der Schwellenwerte?“, Kommentierung der Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.09.2005 - 15 E 1188/05; IBR 2006, 36.

Weihrauch, „Gleichwertigkeit von Baumaterialien: Gesamtbetrachtung ist ausreichend“ Kommentierung des Urteils des OLG Naumburg vom 15.03.2005 – 9 U 135/04 – IBR 2006, 437

Weihrauch, „Public Private Partnership – Eine Zustandsbestimmung“, abgedruckt im Immobilien Manager, Juni 2006, S. 42 f.

Weihrauch, „Aufschiebende Wirkung der Beschwerde auch bei Aufhebung der Ausschreibung möglich“ Kommentierung des Beschusses des OLG München vom 24.05.2006, Verg 12/06, IBR 2006, 1462

Weihrauch, „Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft III“ Kommentierung des Urteils des Landgerichts Köln vom 12.04.2006, IBR 2006, 333

Weihrauch, „Bekanntmachung geforderter Nachweise; Angebotsfrist; 1-Euro-Preise; ‚in Pos … enthalten’; zwingender Ausschluss aller Angebote; Anspruch auf Aufhebung; Rügepflicht; Antragsbefugnis“ Kommentierung des Beschlusses des OLG Saarbrücken v. 9.11.2005 – 1 Verg 4/05 – „Fahrgeldmanagement“, VergabeR 2006, 223 [232f.]

Weihrauch, „Fehlerhaftes Vergabeverfahren: Kein Schadensersatz bei zwingend auszuschließendem Angebot“, Anm. zum Urteil des OLG Düsseldorf v. 25.01.2006 – 2 U (Kart) 1/05, IBR 2006, 349

Weihrauch, „Auftragssperre: Keine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte“, Anm. zum OVG Niedersachsen, Beschluss v. 19.01.2006, 225

Weihrauch, „Partnerausschüttungsbürgschaften im Zusammenhang mit der Insolvenz der Walter Bau AG“ Kommentierung des Urteils des Landgerichts Köln vom 10.01.2006, IBR 2006, 143

Weihrauch „Vergleichbarkeit von Angeboten“, Hanseatisches OLG in Bremen, Urteil vom 23. März 2005 – 1 U 71/04 B, BauRB, 2005 i.E.

Weihrauch „Anmerkung zum Beschluss des OLG München vom 12. Juli 2005 – Verg 8/05 –, BauRB, 2005 i.E.

Weihrauch „Public Private Partnership: Besonderheiten im Vergaberecht“, Bundes Bau Blatt, September 2005, S. 42 - 44

Weihrauch "Formalisierungstendenz zum Ausschluss unvollständiger Angebote bestätigt", Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Dezember 2004 – VII-Verg 81/04, BauRB, September 2005, S. 282 - 283

Weihrauch/Meyer-Hofmann, „Vergaberecht: Vertiefte Kenntnis des rechtlichen Rahmens nötig“, in: Allgemeine Bauzeitung Nr. 21 vom 27. Mai 2005, Sonderbeilage PPP, Seite 11

Weihrauch/Riemenschneider; „Vergaberecht und Public Private Partnership“, Facility-Manager 2004

Weihrauch; „Schadensersatz; Auftraggebereigenschaften; freiwillige Ausschreibung; Auftragsidentität“, Kommentierung des Beschlusses des OLG Dresden vom 9. März 2004 – 20 U 1544/03 -, VergR 2004, 484

Weihrauch, "Nachprüfungsverfahren: Erstattung von Anwaltskosten des öffentlichen Auftraggebers (III)" Kommentierung des Beschlusses des OLG Dresden vom 7.2.2003 - WVerg 0021/02, BauRB, 2004, S. 21.

Weihrauch, "Nachprüfungsverfahren: Erstattung von Anwaltskosten des öffentlichen Auftraggebers (II)" Kommentierung des Beschlusses des OLG Schleswig-Holstein vom 15.7.2003 - 6 Verg 6/03, BauRB, 2004, S. 17.

Weihrauch, "Nachprüfungsverfahren: Erstattung von Anwaltskosten des öffentlichen Auftraggebers (I)" Kommentierung des Beschlusses des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 19.09.2003 - Verg 11/03, BauRB, 2004, S. 14.

Weihrauch, "Effektiver Rechtsschutz im Vergabeverfahren nur bei eigenverantwortlichem Bemühen des Bieters" Kommentierung des Beschlusses des OLG Naumburg vom 16.1.2003 - 1 Verg 10/02, BauRB, 2003, S 111.

Weihrauch, "VOF und HOAI". Kommentierung des  Beschlusses des OLG Stuttgart vom 28.11.2002 - 2 Verg 14/02 - , BauRB, 2003, S 48

Weihrauch, "Aufhebung der Aufhebung", BauRB, 2003, S. 56 - 59

Weihrauch, „Angebote müssen in jeder Hinsicht vergleichbar sein!“ Kommentierung des Urteils des BGH vom 07.01.2003 - X ZR 50/01 - , IBR 2003, 264

Weihrauch, „Ist der Angebotspreis auslegungsfähig?“ Kommentierung des Beschlusses der Vergabekammer Sachsen vom 29.07.2002 (1/SVK/069-02), IBR 2002, 628

Weihrauch, „Wann ist die Teilaufhebung einer Bauausschreibung zulässig?“ Kommentierung des Beschlusses der Vergabekammer Sachsen vom 29.07.2002 (1/SVK/069-02), IBR 2002, 633

Weihrauch, „Angebotsspekulation bleibt riskant“, Anmerkung zum Urteil des OLG Thüringen vom 27. Februar  2001 - 6 U 360/01 -, VergabeR 2002, Seiten 419, 424 f.

Weihrauch, „Kenntnis im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB“, Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13. Juni 2001 - Verg2/01, VergabeR 2001, Seiten 415, 417 f.

Weihrauch, „Unzulässige Doppelausschreibung“, Kommentierung des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 05. März 2001 - Verg2/01, VergabeR 2001, Seiten 234, 237 f.

Weihrauch, „Problembewusstsein für die Vergabe gestiegen - Erfahrungen mit dem neuen Vergaberecht für öffentliche Aufträge“, GaLaBau Report Nr. 27 vom 06. Juli 2001, Seite 10

Weihrauch, „Besonderheiten des Angebots bei funktionaler Leistungsbeschreibung“, neue Landschaft - Fachzeitschrift für Garten-, Landschafts-, Spiel- und Sportplatzbau, August 2000, Seite 528 - 530

Weihrauch, „Einstweiliger Rechtsschutz bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte?“, Kommentierung des Beschlusses des Landgerichts Meiningen vom 07.07.2000 (HK O 104/00), IBR 2000, 471.

Weihrauch, „Aufhebung des Vergabeverfahrens bei Verstoß gegen das Prinzip der produktneutralen Ausschreibung?“, Kommentierung des Beschlusses der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle vom 13.12.1999 (VK Hal 20/99), IBR 2000, 209

Weihrauch, „Keine pauschale Verweigerung des Akteneinsichtsrechts im Vergabeprüfverfahren“, Kommentierung des Urteils des OLG Jena vom 26.10.1999 (6 Verg 3/99), IBR 2000, S. 58

Ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften IBR, VergabeR und BauRB (Die im Verlag Dr. Otto Schmidt erschienenen Zeitschrift BauRB wurde zum Jahresende 2005 eingestellt).

Ständiger Mitarbeiter mit zahlreichen Veröffentlichungen der Fachzeitschriften IBR / ibr-online.de, Vergaberecht und BauRB (bis 2005)

Vortragstätigkeiten
Referent beim VDI und managementforum Starnberg

Inhouseschulungen bei Kommunen, Bauunternehmen sowie einem Unternehmen der Rundfunkzulieferindustrie

Dozent zum Vergaberecht an der Fachhochschule Köln und der Ruhruniversität Bochum / Summer School Vergaberecht

Referent zum Vergaberecht beim ForumVergabe e.V. und dem Speyerer Vergaberechtstag 

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Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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