In diesen Kanzleiräumen unserer Anwaltskanzlei finden auch Sie Ihren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der Sie kompetent berät und vor Gericht vertritt.
Bank- und Kapitalmarktrecht
Wir bieten Fachanwaltskompetenz.
Tätigkeitsbereich

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bankrecht deckt alle Fragen des Rechtsverkehrs von Banken ab. Dies betrifft auch die Beziehung des Kunden zur Bank, also das Bankvertragsrecht, den Überweisungsverkehr und das Kreditkartengeschäft. Ein weiterer großer Bereich dreht sich um Kredite. Zudem beraten wir Sie in Fällen des Kapitalmarktrechts, wobei hier Kapitalanlagen und die Vermögensverwaltung zu prüfen sind. Zu diesem Bereich gehören auch weitere Sonderformen der Finanzierung zum Beispiel Factoring und Leasing.

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen über spezialisiertes Wissen in einem komplexen und vielschichtigen Rechtsbereich. Das Bankrecht ist ein breit gefächerter Bereich, der viele Aspekte des Rechtsverkehrs von Banken umfasst. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beschäftigen sich besonders mir diesem Gebiet und können unseren Mandanten in Fragen rund um Banken und Kapitalanlagen kompetent zur Seite stehen.

Das Bankrecht umfasst eine Vielzahl von Themenbereichen, die für Kunden und Banken gleichermaßen von Bedeutung sind. Ein wichtiger Aspekt ist das Bankvertragsrecht. Hierbei geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunde, wie zum Beispiel das Eröffnen eines Bankkontos, den Abschluss von Kreditverträgen oder die Ausgabe von Kreditkarten. Auch die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Banken gegenüber ihren Kunden fallen in den Bereich des Bankvertragsrechts.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Bankrechts ist der Zahlungsverkehr. Hierbei geht es um die Überweisungen, Lastschriften und Kreditkartengeschäfte, die zwischen Banken und ihren Kunden stattfinden. Insbesondere die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit Zahlungsverkehr sind in den letzten Jahren aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung des Bankwesens immer wichtiger geworden.

Ein weiterer Schwerpunkt einer Tätigkeit als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist die Beratung von Mandanten in Fragen des Kreditrechts. Hier geht es um die Aufnahme von Krediten durch Unternehmen oder Privatpersonen, die rechtlichen Rahmenbedingungen von Kreditverträgen und die Regelungen im Zusammenhang mit Kreditausfällen. Unter welchen Bedingungen eine Bank einem Kunden einen Kredit gewähren kann und welche Rechte und Pflichten dabei zu beachten sind, bedarf Rechtsberatung. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann hierbei helfen, indem er die Bedingungen des Kreditvertrags prüft. Auch die Frage der Kreditsicherheiten spielt hier eine große Rolle.

Neben dem Bankrecht beschäftigen wir uns auch mit dem Kapitalmarktrecht. Hierbei geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kapitalanlagen, insbesondere im Hinblick auf Aktien, Anleihen und Investmentfonds. Auch die Vermögensverwaltung, also die professionelle Verwaltung von Vermögen durch Banken und andere Finanzdienstleister, fällt in den Bereich des Kapitalmarktrechts.

Im Zusammenhang mit Kapitalanlagen spielt auch die Frage der Haftung eine große Rolle. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Mandanten in Fragen der Haftung von Banken und Finanzdienstleistern, insbesondere im Hinblick auf Falschberatung oder nicht erfolgte Aufklärung über Risiken von Anlageprodukten. Auch die Frage der Haftung von Anlegern gegenüber Dritten kann in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen.

Kapitalanlagen müssen zudem rechtlich bewertet werden und es steht häufig die Frage im Raum, welche Rechte und Pflichten bei der Vermögensverwaltung zu beachten sind. Hier geht es beispielsweise um die Frage, wie sich eine Kapitalanlage in einem Investmentfonds oder einer Aktie auf das Vermögen des Anlegers auswirkt und welche Risiken dabei zu beachten sind.

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann dabei helfen, Kapitalanlagen rechtlich zu bewerten und gegebenenfalls gegenüber der Bank oder dem Anbieter der Kapitalanlage durchzusetzen. Hierbei kann es beispielsweise darum gehen, Schadensersatzansprüche aufgrund falscher Beratung geltend zu machen oder Kapitalanlagen zu kündigen.

Zu den Sonderformen der Finanzierung, die ebenfalls in den Bereich des Kapitalmarktrechts fallen, gehören beispielsweise Factoring und Leasing. Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine offenen Forderungen an einen Factor, der dem Unternehmen im Gegenzug eine Liquiditätsreserve zur Verfügung stellt. Beim Leasing geht es hingegen um die Überlassung von Sachen, beispielsweise von Fahrzeugen oder Maschinen, gegen Entgelt.

Ein letztes wichtiges Thema im Bereich des Kapitalmarktrechts ist die Regulierung von Banken und Finanzdienstleistern. Hierbei geht es um die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Geldwäsche und die Sicherung von Kundenvermögen.

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Gesetzliche Voraussetzungen

Der Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht bildet sich gemäß § 14l FAO aus den Bereichen

  1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
    1. Allgemeine Geschäftsbedingungen,
    2. Bankvertragsrecht,
    3. das Konto und dessen Sonderformen,
  2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
  3. Zahlungsverkehr, insbesondere
    1. Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
    2. EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
    3. Kreditkartengeschäft,
  4. sonstige Bankgeschäfte - insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 KWG - z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft
  5. Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
  6. Factoring/Leasing,
  7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
  8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
  9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
  10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts. 

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