Das Bankrecht deckt alle Fragen des Rechtsverkehrs von Banken ab. Dies betrifft auch die Beziehung des Kunden zur Bank, also das Bankvertragsrecht, den Überweisungsverkehr und das Kreditkartengeschäft. Ein weiterer großer Bereich dreht sich um Kredite. Zudem beraten wir Sie in Fällen des Kapitalmarktrechts, wobei hier Kapitalanlagen und die Vermögensverwaltung zu prüfen sind. Zu diesem Bereich gehören auch weitere Sonderformen der Finanzierung zum Beispiel Factoring und Leasing.