IT, EDV, E-Commerce, Datenschutz, 
											Telekommunikation & mehr
											
									
									
									Der Fachanwalt für 
									Informationstechnologierecht (IT-Recht) darf 
									Technik nicht scheuen. Ein hohes Maß an 
									technischem Verständnis wird hier mit der 
									Anwendung von Gesetzen verknüpft, die häufig 
									nicht vor dem Hintergrund technischer 
									Sachverhalte erlassen wurden. Einige der 
									Regelungen stammen noch aus dem 19. 
									Jahrhundert.
											Ein besonders praktisch 
											relevanter Bereich der Tätigkeit 
											liegt in der Begleitung von 
											Online-Shops und der 
											Vertragsgestaltung. Die Mandanten 
											erwarten in diesem Bereich zu Recht 
											einen Rechtsanwalt, der auch 
											versteht, wie die EDV-Abläufe sind 
											und welche Möglichkeiten der 
											Gestaltung es hier gibt. 
											
											Gerade Online-Shops sollten nicht 
											an der vorbeugenden anwaltliche 
											Beratung sparen. Das Angebot des 
											E-Commerce-Anbieters kann nicht nur 
											von Kunden, sondern auch von 
											Wettbewerbern jederzeit abgerufen 
											und dokumentiert werden. Die 
											Gesetzgebung macht es äußerst 
											schwer, das komplizierte 
											Regelungsflecht von 
											Gestaltungsregeln und 
											Informationspflichten einzuhalten. 
											Das bekannteste Thema sind noch die 
											besonderen Widerrufsrechte der 
											Kunden einschließlich der dazu 
											gehörigen Widerrufsbelehrung, die 
											immer mal wieder geändert werden 
											muss, da Rechtsprechung oder 
											Gesetzgebung neue Anforderungen 
											entwickeln. Fehler in der Gestaltung 
											eines Online-Shops können durch 
											Abmahnungen von Wettbewerbern oder 
											Wettbewerbsvereinen schnell teuer 
											werden, insbesondere, wenn diese 
											sich durch Rechtsanwälte vertreten 
											lassen.
											
											Als Fachanwalt für IT-Recht 
											erstaunt uns die Praxis immer 
											wieder, hohe Summen in individuelle 
											Software-Projekte zu investieren 
											ohne einen angemessenen Vertrag dazu 
											abzuschließen. Die Verträge sind 
											häufig pauschal und nichtssagend. 
											Vor allem wenn der zu Beginn des 
											Projekts besprochene Ablauf sich 
											nicht den vertraglichen Regeln 
											widerfindet, sind Probleme 
											"vorprogrammiert". Anders als eine 
											Maschine ist Software zunächst etwas 
											abstraktes, dass selten so 
											eingesetzt werden kann, wie es "von 
											der Stange" angeboten wird. Der 
											Anpassungsaufwand einer 
											Unternehmenssoftware an die 
											individuellen Verhältnisse ist oft 
											hoch. Bekanntermaßen scheitern viele 
											
											IT-Projekte. Die Verträge sind 
											häufig von Technikern statt 
											Fachanwälten erstellt und aus den 
											verschiedensten früheren Projekten 
											zusammenkopiert. Die 
											Vertragsbedingungen sind deshalb 
											öfter nicht auf einem Niveau, wenn 
											man die Bedeutung der EDV für den 
											Betrieb einbezieht. Mit der 
											richtigen anwaltlichen 
											Vertragsbegleitung können von Anfang 
											an häufig auftretende Probleme in 
											IT-Projekten in der Regel vermieden 
											oder zumindest einer "was ist 
											wenn"-Regelung zugeführt werden. 
											Selbstverständlich unterstützen wir 
											nicht nur dabei, sondern auch, wenn 
											die Probleme bereits da sind.
											
											Eine Umfrage des 
											Landesbeauftragten für den 
											Datenschutz in Rheinland-Pfalz 
											bestätigt: Immer noch wird von 
											vielen Unternehmen der betriebliche
											
											Datenschutz nicht genug 
											berücksichtigt. Datenschutzverstöße 
											werden meist zwar aus Unkenntnis 
											begangen, können aber dennoch 
											gravierende Folgen haben: es drohen 
											beispielsweise nicht nur hohe 
											Bußgelder sondern auch ein 
											Vertrauensverlust im Kundenkreis. 
											Auslöser sind häufig Anzeigen von 
											ehemaligen Mitarbeitern oder 
											Verbrauchern. Als Fachanwälte im 
											Bereich der EDV unterstützen wir Sie 
											dann selbstverständlich, empfehlen 
											jedoch stets schon vorab anwaltliche 
											Beratung in Anspruch zu nehmen, denn 
											selbst die Pflichten zur Bestellung 
											von Datenschutzbeauftragten werden 
											häufig missachtet. Ein weiteres 
											regelmäßiges fachanwaltliches 
											Beratungsfeld im
											
											Datenschutz sind Regelungen zur 
											Auftragsdatenverarbeitung sowie die 
											Ausarbeitung der notwendigen 
											Datenschutzerklärung auf der vom 
											Unternehmen betriebenen Webseite.
Kurzvorstellung des Fachanwalts für Informationstechnologierecht als Video
"TOP KANZLEI-TEAM FUR DEN BEREICH IT-RECHT"
so bezeichnete uns die Wirtschaftswoche 2018 zusammen mit 46 anderen führenden Kanzleien in diesem Bereich in der jährlichen Veröffentlichung.
Die Wirtchaftswoche hat dafür in der ersten Runde durch das Handelsblatt Research Institute unter Professor Bert Rürup zunächst 538 IT- Rechtsexperten aus 74 Kanzleien identifiziert. Dann erfolgte in der zweiten Runde eine Peer-Group- Befragung unter diesen Experten, von denen sich über 80 Anwälte beteiligten. Eigenbewertungen waren ausgeschlossen. Daraus entstand eine Liste von 105 Anwälten aus 50 Kanzleien, die im dritten Schritt der Jury vorgelegt wurde. Juroren waren dieses Mal die Unternehmensjuristen Jan Eckert von ZF Friedrichshafen, Philipp Haas von Robert Bosch, Isolde Würz von Thyssenkrupp, Claas Westermann von RWE und für die wissenschaftliche Seite Achim Schunder als Chef der Zeitschriftenniederlassung von C.H.Beck.