Tätigkeitsbereich
Fachanwalt für Sozialrecht
Der Fachanwalt für
Sozialrecht gehört zu den
ältesten deutschen
Fachanwaltsbezeichnungen, die
bereits in § 43c BRAO genannt
sind.
Das Sozialrecht gehört in der
Juristenausbildung zu den sehr
vernachlässigten Rechtsgebieten.
Gleichwohl entspricht dieser
Umstand nicht der tatsächlichen
Bedeutung des Sozialrechts.
Das Sozialrecht greift nahezu
in alle Lebensbereiche ein. Es
betrifft unmittelbar jeden
Bürger.
Es bietet dem Fachanwalt für
Sozialrecht die Möglichkeit,
vielen zu helfen, die Hilfe
dringend nötig haben.
Die Hauptaufgabe des
Fachanwaltes für Sozialrecht ist
es daher, den Mandanten in den
verschiedenen Bereichen des
Sozialrechts zu beraten und
sowohl außergerichtlich als auch
gerichtlich gegenüber den
diversen Behörden zu vertreten.
Ziel der fachanwaltlichen
Vertretung im Sozialrecht ist
es, dem Mandanten die ihm
gegenüber der Behörde
zustehenden Leistungen zu
verschaffen. Dabei prüft der
Fachanwalt für Sozialrecht die
behördlichen Bescheide, die oft
im Massenverfahren ohne
hinreichende Beachtung der
berechtigten Belange des
Rechtssuchenden erlassen worden
sind. Diese herauszuarbeiten und
rechtlich relevant umzusetzen,
ist Aufgabe des Anwalts.
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