Der Fachanwalt für Sozialrecht gehört zu den ältesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen, die bereits in § 43c BRAO genannt sind.
Das Sozialrecht gehört in der Juristenausbildung zu den sehr vernachlässigten Rechtsgebieten. Gleichwohl entspricht dieser Umstand nicht der tatsächlichen Bedeutung des Sozialrechts.
Das Sozialrecht greift nahezu in alle Lebensbereiche ein. Es betrifft unmittelbar jeden Bürger.
Es bietet dem Fachanwalt für Sozialrecht die Möglichkeit, vielen zu helfen, die Hilfe dringend nötig haben.
Die Hauptaufgabe des Fachanwaltes für Sozialrecht ist es daher, den Mandanten in den verschiedenen Bereichen des Sozialrechts zu beraten und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegenüber den diversen Behörden zu vertreten.
Ziel der fachanwaltlichen Vertretung im Sozialrecht ist es, dem Mandanten die ihm gegenüber der Behörde zustehenden Leistungen zu verschaffen. Dabei prüft der Fachanwalt für Sozialrecht die behördlichen Bescheide, die oft im Massenverfahren ohne hinreichende Beachtung der berechtigten Belange des Rechtssuchenden erlassen worden sind. Diese herauszuarbeiten und rechtlich relevant umzusetzen, ist Aufgabe des Anwalts.