Kapialgesellschaften wie Aktiengesellschaften, GmbHs, Unternehmergesellschaft, aber auch Personengesellschaften wie OHG, KG, GbR, sowie Einzelunternehmer werden im Gesellschaftsrecht begleitet. Dies geht z.B. bei einem Konzern oder bei der Umwandlung natürlich auch über die einzelne Gesellschaft hinaus. Es werden die Bilanzvorschriften und Normen des Steuerrechts berücksichtigt. Mehr Informationen zu unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht
Unsere Anwälte betreuen Sie zudem in den Fragen des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte, einschließlich des häufig vorkommenden Rechts der Handelsvertreter.
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