In diesen Kanzleiräumen unserer Anwaltskanzlei finden auch Sie Ihren Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, der Sie kompetent berät und vor Gericht vertritt.
Bau- und Architektenrecht
Wir bieten Fachanwaltskompetenz.
Tätigkeitsbereich

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Bedeutung des Baurechts

2019 trug das Baugewerbe 5,6 % zur gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung bei. Der Anteil des Bruttoinlandsproduktes, der für Bauinvestitionen verwendet wurde, war mit 10,9 % nahezu doppelt so hoch. Der Anteil des Baugewerbes an der gesamten Beschäftigung lag bei 5,6 %. Insgesamt wurden 2019 373 Mrd. Euro an Bauinvestitionen getätigt. Man spricht deshalb nicht ohne Grund von einer Schlüsselbranche für Deutschland.

Neben dieser volkswirtschaftlichen Bedeutung des Bauens für das Gemeinwesen stellt ein Hausbau oder der Erwerb von Wohneigentum für jeden einzelnen häufig die wichtigste wirtschaftlichste Investition des Lebens dar.

Dieser Bedeutung wird die Umsetzung von Bauvorhaben nicht immer gerecht. Stuttgart 21, BER und Elbphilharmonie sind in aller Munde. Die Anzahl der Bauschäden beim Neubau von Wohngebäuden haben seit dem Eintreten des Baubooms vor einigen Jahren erheblich zugenommen. Durchschnittlich sind dabei die Bauschadenskosten von 49.000 Euro in den Jahren 2006 / 2008 auf aktuell knapp 84.000 Euro gestiegen.

Unsere Leistungen

Wir beraten und betreuen öffentliche Körperschaften, Unternehmen und private Investoren, die auf dem Bausektor entweder als Auftraggeber oder als Auftragnehmer fungieren, in allen Fragen des privaten Bau- und Immobilienrechtes.

Wir beraten bereits bei der Grundstücksauswahl und den Kaufvertragsverhandlungen. Die rechtliche Unterstützung setzt sich bei der Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie von Bauwerkverträgen nach BGB und VOB/B fort und schließt beispielsweise auch die Beratung zu Versicherungsmöglichkeiten und -modellen ein. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die baubegleitende juristische Projektbetreuung. Hierzu gehören z.B. das Nachtragsmanagement oder die baubegleitende Mängelfeststellung und -beseitigung. Wir kümmern uns auch um die Sicherung der Forderungen der am Bau Beteiligten im Rahmen der regulären Bauabwicklung etwa durch Bürgschaften, Versicherungen usw.

Ziel der Beratung ist es, Baustillstände und die daraus resultierenden unabsehbaren Folgen für alle Beteiligten möglichst zu vermeiden. Gelingt dies nicht, beraten wir natürlich auch in der Krise über Kündigungsmöglichkeiten und Abwicklungsverfahren.

Die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten gehört schließlich ebenfalls zu unserem Tätigkeitsfeld.

Wir werden schließlich auch als Schiedsrichter in derartigen Verfahren berufen.

Magazinbeiträge

im Bereich Bau- und Architektenrecht

Erste Informationen finden Sie eventuell in folgenden Beiträgen. Die neuesten Publikationen finden Sie oben.

 

Gesetzliche Voraussetzungen

Der Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht bildet sich gemäß § 14e FAO aus den Bereichen

  1. Bauvertragsrecht,
  2. Recht der Architekten und Ingenieure,
  3. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
  4. Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
  5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

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