Tätigkeitsbereich
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht stellt das Recht
der ausführenden Gewalt dar. Es regelt
primär die Beziehung zwischen dem Staat
(Bundesland, Landkreis, Verbandsgemeinde
und ihre jeweiligen Organe) und den
Bürgern.
Die Rechtmäßigkeit des Handelns der
Verwaltung und die Tragfähigkeit der
Grundlagen der Entscheidungen werden
sichergestellt.
Unser Team im verwaltungsrechtlichen
Dezernat berät und vertritt sowohl
Privatpersonen bei der Durchsetzung von
Interessen wegen staatlichem Handeln,
als auch die öffentliche Hand. Unsere
Arbeit ist dabei nicht auf die
forensische Tätigkeit vor Gericht
beschränkt. Wir begleiten
Verwaltungsverfahren,
Widerspruchsverfahren und
Entscheidungsprozesse. Bereits vor dem
Erlass einer Entscheidung führen wir
Gespräche mit den Beteiligten und
versuchen bereits auf diesem Wege die
Interessen unserer Mandanten
durchzusetzen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit dabei
sind:
- Fragen des öffentlichen Bau- und
Planungsrechts (Fragen rund um die
Baugenehmigung, Vorgehen gegen
Baugenehmigungen des Nachbarn,
Bauleitplanung, insbesondere die
Aufstellung von Bebauungsplänen)
- Fragen des Erschließungs-
und Ausbaubeitragsrechts, inklusive
der wiederkehrenden Beiträge
- Umweltrecht
(Immissionsschutzrecht, Abfallrecht,
Natur- und Landschaftsschutzrecht,
Wasserrecht)
- öffentliches
Wirtschaftsrecht
(public-private-partnership)
- Ansiedlung von
Einzelhandelsvorhaben
- Amtshaftungsrecht, Recht
der öffentlich-rechtlichen
Ersatzleistung
- Beamtenrecht
Dabei legen wir besonderen Wert
darauf, in den teilweise sehr komplexen
Detailfragen, zielorientiert auf Ihre
Interessen einzugehen.
Fachanwälte
für Verwaltungsrecht