Das Verwaltungsrecht stellt das Recht der ausführenden Gewalt dar. Es regelt primär die Beziehung zwischen dem Staat (Bundesland, Landkreis, Verbandsgemeinde und ihre jeweiligen Organe) und den Bürgern.
Die Rechtmäßigkeit des Handelns der Verwaltung und die Tragfähigkeit der Grundlagen der Entscheidungen werden sichergestellt.
Unser Team im verwaltungsrechtlichen Dezernat berät und vertritt sowohl Privatpersonen bei der Durchsetzung von Interessen wegen staatlichem Handeln, als auch die öffentliche Hand. Unsere Arbeit ist dabei nicht auf die forensische Tätigkeit vor Gericht beschränkt. Wir begleiten Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Entscheidungsprozesse. Bereits vor dem Erlass einer Entscheidung führen wir Gespräche mit den Beteiligten und versuchen bereits auf diesem Wege die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit dabei sind:
Dabei legen wir besonderen Wert darauf, in den teilweise sehr komplexen Detailfragen, zielorientiert auf Ihre Interessen einzugehen.
Erste Informationen finden Sie eventuell in folgenden Beiträgen. Die neuesten Publikationen finden Sie oben.