Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Wolfhard Uli Kielert, Rechtsanwalt in Bonn

Wolfhard Uli Kielert

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Bonn
Frau Wieschmann
0228 - 972 798 - 212
0228 - 972 798 - 210
Düsseldorf
Frau Retzmann
0211 - 61663-415
0211 - 61663-416
Köln
Frau Retzmann
0221 - 55 405-367
0221 - 55 405-45
Saarbrücken
Herr Graef
0681 - 910 11-0
0681 - 910 11-11

Kompetenzen

Öffentliches Baurecht , Privates Baurecht, Architektenrecht, Werkvertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschadenregulierung, Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht

Fortbildungen
Einstweiliger Rechtsschutz - ein ÜBerblick für Miet- und Wohnungseigentums- sowie Bau- und Architektenrechtler
 
  • Überblick, Rechtsmittelfragen - Besonderheiten des Berufungsrechts
  • Fragen des § 945 ZPO (Schadensersatzpflicht)
  • Prozessrechtliche REgelung in § 650d BGB
  • Suspension von SChlussmängelklagen nach § 46 WEG (=§ 44 WEG-RegE)


Vergütung, Mehrvergütung und noch mehr Vergütung
 
  • Die Ermittlung der Vergütung
  • Leistungsänderung beim Bauvertrag
  • Mengenabweichungen beim Einheitspreisvertrag (§ 2 Abs. 3 VOB/B)
  • Der Mehrvergütungsanspruch


Die Baugenehmigung - Der Dauerbrenner im Baurecht Teil I + II

Aktuelle Fragen zum Bauträgerrecht und zu den Schnittstellen mit dem Wohnungseigentumsrecht Teil I + II

Die Anspruchsgrundlagen für Sachanträge und ihre Konsequenzen für die Vertragsparteien aus baurechtlicher und baubetrieblicher Sicht Teil I + II

Der Todesfall im Personenschaden auch unter Berücksichtigung des Medizinrechts Teil I + II

UPDATE Berufsunfähigkeitsversicherung, Forderungsausfallversicherung, Haftpflichtversicherung

UPDATE Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung

Medizinrechtliche Fragestellung bei der Bearbeitung von Personenschäden Teil I + II

Bauliche Veränderungen und Modernisierung im WEG im Überblick

Aktuelle Rechtsprechung des BGH im privaten Baurecht

Aktuelles zum neuen Bauvertragsrecht / Aktuelle OLG-Rechtsprechung und ausgewählte Problembereiche im privaten Bau- und Architektenrecht Teil I, II, III

Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen

Die Abrechnung des Fahrzeugschadens Teil I + II 

Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung

Gesundheitsdaten sowie Versicherer- und Vermittlerhaftung

Aktuelle Rechtsprechung im privaten Baurecht und wertvolle Praxistipps

Das Kind im Personenschaden

Das neue Bauvertragsrecht

Aktuelle Rechtsprechung im privaten Baurecht und wertvolle Praxistipps Teil I + II

Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen

Update im Verkehrsversicherungsrecht: Halterhaftung nach § 7 StVG, Neues aus dem (Verkehrs-)Rechtsschutz sowie Folgen von Alkoholkonsum auf die Kasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung Teil I + II

Haftpflichtversicherungsrechtliche Bezüge und Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung

Aktuelles zum Personenschaden: Abfindungsvergleich, Beweisführung

alle Einträge Aktuelles zum Personenschaden: Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden

Sprachen
Englisch

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Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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